Frist versäumt: Justiz lässt Sex-Täter frei

Weil die Staatsanwaltschaft zu spät reagierte, muss ein mehrfach Vorbestrafter nicht in Sicherungsverwahrung.

Hamm. Es ist schon wieder passiert: Ein mehrfach vorbestrafter Sexual- und Gewaltstraftäter aus NRW ist auf freiem Fuß, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumt hat, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den heute 62-Jährigen zu beantragen.

Der Mann war zuletzt 2003 vom Essener Landgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine Frau mit einer Machete verletzt und deren damals elfjährige Tochter mindestens zehn Mal missbraucht hatte. Zuvor war er bereits wegen Vergewaltigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, schweren Raubes und versuchten Mordes verurteilt worden.

In seinem Urteil hatte sich das Essener Landgericht ausdrücklich vorbehalten, den laut Gutachten als gefährlich geltenden Mann nach dessen Haft in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Den entsprechenden Antrag hätte die Staatsanwaltschaft allerdings schon 2007, sechs Monate vor Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe, stellen müssen. Das war aber nicht passiert.

"Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen", sagte Angelika Matthiesen, Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft. Man prüfe nun, wie es zu der Panne gekommen sei, damit diese sich keinesfalls wiederholen könne.

Wenige Tage vor Entlassung des Strafgefangenen hatte die Staatsanwaltschaft noch versucht, gegen den Mann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu erreichen. Dabei bezog sie sich auf einen Gutachter, der weitere Straftaten des Mannes für "sehr wahrscheinlich" hält. Dem stimmte das Landgericht Essen zwar zu, doch der Rechtsanwalt des 62-Jährigen legte dagegen Beschwerde ein.

Dieser Beschwerde gab das Oberlandesgericht Hamm (OLG) statt und setzte den Mann auf freien Fuß. In seiner Entscheidung folgte das OLG dem Bundesgerichtshof, der erst kürzlich in Sachen des in Heinsberg lebenden Kinderschänders Karl D. eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte.

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