NRW Fallenstreit vor dem Amtsgericht - Geldstrafe für Jagdfunktionär

Ausgerechnet vor dem Haus eines Jagdfunktionärs lag eine verbotene Tierfalle. Sie sei ihm untergejubelt worden, beteuert der Jäger. Das Amtsgericht Ahlen glaubt ihm aber nicht und verhängt eine Geldstrafe.

Geldstrafe gegen einen Jagdfunktionär: vor seinem Haus lag eine verbotene Tierfalle.

Geldstrafe gegen einen Jagdfunktionär: vor seinem Haus lag eine verbotene Tierfalle.

Foto: Patrick Pleul

Ahlen. Diese Tierfalle scharf zu schalten, ist verboten. Das sah der vom Gericht eingeschaltete Gutachter so. Das sah die Anklage so - und das bestätigte auch die Verteidigung. Gerät ein Habicht in diese Falle, bleiben ihm nur wenige Zentimeter Lebensraum. Der Gutachter verglich das mit Teig in einem Waffeleisen.

Heftig umstritten war am Dienstag vor dem Amtsgericht Ahlen aber, ob der angeklagte Jäger diese Falle auch aufgestellt hat. Der 61-Jährige bestreitet das. Ihm sei die Falle in der Nähe seines Wohnhauses, wenige Meter entfernt von seinen Hühnerställen und seiner Fasanen-Zucht, untergejubelt worden. Brisant ist der Fall, weil der Mann Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes NRW ist.

Nur zufällig habe er die Falle entdeckt, nachdem er ein paar Tage nicht Zuhause gewesen war. Sofort habe er sie entschärft und den toten Köder, einen Fasan, entfernt. Dann will er sich auf den Weg nach Hause gemacht haben, um von dort den Jagdpächter über den Vorfall zu informieren.

Auch Tierschützer hatten die Falle entdeckt und im August 2015 die Polizei gerufen. Als Polizisten sich auf den Weg machten, lief ihnen der Angeklagte mit dem toten Fasan in der Hand in die Arme. Für den Staatsanwalt war klar: Hier sollte eine Straftat verdeckt werden.

Das sah das Gericht genauso und verurteilte den Kaufmann zu einer Geldstrafe von 3500 Euro. Dieses Strafmaß hatte auch der Staatsanwalt gefordert. „Das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und dass er nicht gewohnheitsmäßig gehandelt hat“, sagte Richterin Kristina Henningsen in der Urteilsbegründung. Deshalb wolle sie auch nicht, dass ein Urteil den Verurteilen noch weiter schädigt.

Durch die Strafe von 50 Tagessätzen zu 70 Euro hat der Mann die Chance, seinen Jagdschein zurück zu bekommen. Bei 60 Tagessätzen sähe die Sache anders aus. Die Firma des Mannes handelt mit Waffen und Munition. Ohne Jagdschein dürfte er nach seiner Schilderung die Produkte zum Beispiel nicht zu Kunden-Präsentationen transportieren.

Warum der Jagdfunktionär mit dem Köder in der Hand erwischt wurde, darüber stritten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft heftig. Der Ankläger warf dem 61-Jährigen vor, dass er als Präsidiumsmitglied um die Problematik wissen müsse. Der Habicht zählt zu den besonders geschützten Arten. Die Jagd nach ihm ist verboten. „Wenn es so ist, wie Sie sagen, hätten Sie die illegale Tierfalle nicht anrühren und auch das Tier nicht entnehmen dürfen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Der Verteidiger sah das komplett anders: „Jeder Jäger hätte die Falle zuerst entschärft und sich dann das Tier angeschaut. Ich bin auch Jäger und hätte das genauso gemacht. Mein Mandant ist doch als Präsidiumsmitglied kein Experte für das Verhalten an einem Tatort.“ Die Anklage beruhe nur auf Indizien, niemand könne sagen, wer die Falle aufgestellt haben. Man müsse sich aber die Frage stellen, wer ein Motiv habe. Das könnten ja auch die Tierschützer sein - lautes Raunen auf den Zuschauerbänken.

Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, das wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verhängte Urteil nicht zu akzeptieren und in Berufung zu gehen.

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