NRW Fall Sami A.: Stamp enttäuscht von Seehofer

Der Integrationsminister erklärt sich — und teilt selbst aus.

NRW: Fall Sami A.: Stamp enttäuscht von Seehofer
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Düsseldorf. Dass die vergangenen 24 Stunden nicht spurlos an ihm vorübergegangen sind, ist Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) anzumerken, als er am Donnerstagnachmittag vor die Presse tritt. Aber in der Sache ist er klar und deutlich: Er ist nach wie vor der Meinung, rechtmäßig gehandelt zu haben. Er habe nicht getäuscht. Und er wird nicht zurücktreten.

Er akzeptiere den höchstrichterlichen Beschluss des Oberverwaltungsgericht im Fall Sami A., sagt Stamp, setzt aber nach: „Ich habe nach wie vor eine andere Rechtsauffassung.“ Die Abschiebung sei am 13. Juli rechtlich zulässig gewesen. „Ich war und bin davon überzeugt, dass Sami A. nicht gefoltert wird.“

Den Vorwurf, das Gericht bewusst getäuscht und den Abschiebungstermin verschleiert zu haben, wies Stamp „entschieden zurück“. Er legte einen E-Mail-Verkehr zwischen der Ausländerbehörde Bochum und einem Mitarbeiter seines Hauses vor, worin dieser darlegt, das Gericht sei nicht über das Datum der Rückführung zu informieren und müsse ohnehin jederzeit mit dieser rechnen. Zudem habe A. anwaltliche Beratung und könne jederzeit einen Hängebeschluss erwirken, der den Behörden eine Abschiebung verböte. Allerdings schrieb die Ausländerbehörde zuvor, man habe dem Gericht eine Info zugesagt, wenn kurzfristig ein Flugtermin feststünde. Und die bekam es nicht. Stamp räumt „Kommunikationsdefizite“ ein, die es abzustellen gelte.

Er teilte aber auch selbst aus: Er sei „zutiefst enttäuscht über die vollmundigen Ankündigungen des Bundesinnenministers“. Horst Seehofer (CSU) habe angekündigt, die Unterstützung bei der Abschiebung von Gefährdern zur „Chefsache“ zu machen. Bislang habe Stamp davon aber nicht viel gespürt. Er habe jetzt das Auswärtige Amt gebeten, eine diplomatische Zusicherung von Tunesien zu erlangen, dass A. dort keine Folter droht. Aber auch, alles dafür zu tun, dass A. zurück nach Deutschland geholt wird. Denn das bedeutet es eben, wenn man den Richterspruch akzeptiert.

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