JVA Kleve Fall Ahmed A. - Grüne wollen Untersuchungsausschuss

Düsseldorf · Die Fehler im Fall des nach einem Feuer in seiner  Zelle gestorbenen Syrers Ahmed A. sollen akribisch aufgearbeitet werden, fordern die Grünen. CDU und FDP dürften aber kaum ein Interesse daran haben.

Spuren des Brandes in der Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt.

Spuren des Brandes in der Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt.

Foto: dpa/Markus van Offern

Im Fall des nach einem Brand in seinem Haftraum in der Justizvollzugsanstalt Kleve gestorbenen Syrers Ahmed A. lässt die Opposition nicht locker. Die Grünen wollen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragen. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Engstfeld, setzt darauf, dass die SPD-Fraktion den Weg mitgeht.

Die Grünen allein hätten nicht die für den Antrag erforderliche Mehrheit. Und die die Regierung tragenden Fraktionen von CDU und FDP dürften kaum ein Interesse daran haben, dass sich Innenminister Herbert Reul und Justizminister Peter Biesenbach (beide CDU) monatelang rechtfertigen müssen für die katastrophalen Fehler, die in dem Fall passiert sind: dass ein Mann zu Unrecht wegen einer Verwechslung ins Gefängnis kam und dann in staatlicher Obhut so schwer verletzt wurde, dass er verstarb. Zusammen mit der SPD könnten die Grünen aber durchaus einen solchen Untersuchungsausschuss durchsetzen.

Die SPD will das Thema in ihrer Fraktionssitzung am Dienstag besprechen. Eigentlich müsste die Entscheidung klar sein. Schließlich hatte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Sven Wolf, am Mittwoch von der Regierung die Einsetzung eines Sonderermittlers zur Aufklärung des Falles verlangt. Falls es dazu nicht komme, müsse ein Untersuchungsausschuss her. Weil Justizminister Biesenbach einen Sonderermittler ablehnte, müsste der von der SPD angekündigte Automatismus greifen.

Stefan Engstfeld

Stefan Engstfeld

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Derweil gehen die Grünen voran. Deren Abgeordneter Engstfeld sagt, dass die schon mehrere Wochen andauernde Aufklärungsarbeit nicht zielführend sei. Eine Aufarbeitung im Innenausschuss (zu Fehlern bei der zu Unrecht erfolgten Festnahme) und im Rechtsausschuss (Fehler im Strafvollzug) reiche nicht aus. Die alle paar Wochen tagenden Gremien könnten nicht in die Tiefe der Aufklärung gehen. Ein Untersuchungsausschuss mit seinem Recht zur Zeugenvernehmung und Akteneinsicht könne das weit effektiver.

Dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall ermittle, mache eine politische Aufarbeitung nicht überflüssig. Die Staatsanwälte überprüften individuelles Fehlverhalten. Der Fall habe aber weit größere Dimensionen. Bei den zu Tage getretenen erheblichen Missständen bedürfe es einer umfassenden Untersuchung möglicher struktureller Defizite. Auch über die politische Verantwortung müsse gesprochen werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass es Korrekturen gebe, um so etwas in Zukunft zu vermeiden.

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