Diesel : Dieselfahrverbote: Umwelthilfe in NRW rudert zurück
Nun doch kein Zwangsgeld gegen NRW in Sachen Fahrverbot.
Düsseldorf. Kommando zurück im Streit um Dieselfahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zog am Donnerstag ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Land NRW erstrittenen Urteils zurück. Den Antrag hatte die DUH erst tags zuvor gestellt, weil sie davon ausging, dass NRW sich schon festgelegt habe, keine Fahrverbote zu erlassen. Diesen Eindruck hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf einer Pressekonferenz vor einer Woche erweckt, als er sagte, er habe die Bezirksregierungen „wissen lassen“, dass er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Fahrverbote für „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“ halte. Darin sah die DUH eine Festlegung, die ein weiteres Abwarten auf eine ergebnisoffene Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf erübrige.
Zur Sicherheit fragte DUH-Anwalt Remo Klinger am Donnerstag bei der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher nach, ob es eine solche Vorgabe der Landesregierung überhaupt gebe. Zu seiner Überraschung antwortete ihm die Leiterin der für den Luftreinhalteplan Düsseldorf zuständigen Behörde, dass ihr keine entsprechende Mitteilung oder ein Schreiben des Ministerpräsidenten vorliege. Woraufhin die DUH den Antrag auf Zwangsvollstreckung zurückzog.
Über Twitter kommentierte Armin Laschet den Vorgang am Donnerstag so: „Umwelthilfe weiß seit Tagen, dass es keine Weisung gibt, da es auch noch keine Urteilsgründe gibt. Seit Tagen täuscht sie die Öffentlichkeit mit Ultimaten und Zwangsvollstreckungsdrohungen. Alles heiße Luft.“