Diesel-Fahrverbot in Hamburg — das passiert jetzt in NRW
Ein Dieselfahrverbot tritt in der Hansestadt Hamburg am 31. Mai in Kraft. Die Bezirksregierung Düsseldorf will die Luftreinhaltepläne überarbeiten.
Düsseldorf. Was die nordrhein-westfälische Landesregierung noch abzuwenden versucht, wird in Hamburg jetzt Realität: Als bundesweit erste Stadt verhängt die Hansestadt Diesel-Fahrverbote wegen zu schlechter Luft. Wie die Hamburger Umweltbehörde am Mittwoch ankündigte, werden die Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselautos und Lastwagen am Donnerstag (31. Mai) auf zwei Straßenabschnitten in Kraft treten. Damit sollen die Stickoxidwerte in diesem besonders belasteten Bereich reduziert werden. Kritik an dem Schritt kommt sowohl von Umweltschützern als auch vom Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Opposition.
Von dem Verbot betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Es gilt für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord — in einem Fall allerdings nur für Lkw. Der Termin für das Inkrafttreten des Verbots hatte sich verzögert, da erst die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu dessen Grundsatzurteilen von den Hamburger Behörden ausgewertet werden mussten. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern. Die Prüfung des Urteils habe keinen Änderungsbedarf an den geplanten Verboten ergeben, teilte die Hamburger Umweltbehörde nun mit.
Auch die Bezirksregierung Düsseldorf prüfe zurzeit die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts, um die dort gemachten Vorgaben in die Luftreinhaltepläne einzuarbeiten, heißt es dort auf Anfrage dieser Zeitung. Laut Gericht sind Fahrverbote grundsätzlich mit den derzeit vorhandenen Beschilderungen möglich, allerdings ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. „Wie viel Zeit die Prüfung in Anspruch nehmen wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen“, so Sprecherin Dagmar Groß. Daher gebe es noch keinen festen Termin für die Veröffentlichung des überarbeiteten Luftreinhalteplans Düsseldorf.