Der Weg zur Neuwahl in NRW

Die Parteien haben viel Arbeit bis Mai vor sich. Die rot-grüne Landesregierung bleibt bis zum Urnengang im Amt.

Düsseldorf. Erstmals in seiner mehr als 60-jährigen Geschichte hat sich der nordrhein-westfälische Landtag selbst aufgelöst. Landesverfassung und Wahlgesetz legen fest, wie es weiter geht.

In Artikel 35 der Landesverfassung ist festgelegt, dass nach Auflösung des Landtags die Neuwahl binnen 60 Tagen kommen muss. Zugleich schreibt die Verfassung einen Sonntag oder einen Feiertag als Wahltag vor. Wird die Frist ausgeschöpft, kämen der 6. oder 13. Mai für die Landtagswahl in Betracht. Am 6. Mai wählt auch Schleswig-Holstein. Der NRW-Wahltag wird durch die Landesregierung festgelegt.

Sie stehen bei den Wahlvorbereitungen unter erheblichem Zeitdruck. Laut NRW-Wahlgesetz müssen Landeslisten und Wahlkreiskandidaten bis zum 48. Tag vor der Wahl bei den Wahlleitern eingereicht werden. Ganz so eng dürfte der Zeitplan für Parteitage, Programmdebatten und Kandidatensuche praktisch aber nicht ausfallen: Der Innenminister kann den Parteien nach Selbstauflösung des Parlaments mehr Zeit geben.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre Kabinettsmitglieder bleiben im Amt. Sie müssen trotz der Niederlage in der Abstimmung über ihren Haushalt nicht zurücktreten.

Für das Jahr 2012 gibt es weiterhin keinen verabschiedeten Haushalt. Dennoch bleibt die rot-grüne Landesregierung finanziell handlungsfähig. Sie kann im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Für freiwillige Leistungen, die auch schon im Haushalt 2011 standen, kann das Land nach Angaben des Finanzministeriums pro Monat ein Zwölftel des dafür bereits im vergangenen Jahres gezahlten Geldes ausgeben. Neue Vorhaben, die in dem gescheiterten Haushaltsentwurf vorgesehen sind, können dagegen nicht umgesetzt werden. Nach der Wahl muss der Etat neu in den Landtag eingebracht werden.

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