Zwei Jahre strenges Nichtraucherschutzgesetz in NRW Der verpuffte Protest: Um die Rauch-Rebellen ist es ruhig geworden

Raucher in Kneipen wurden am 1. Mai 2013 landesweit vor die Tür gesetzt. Zwei Jahre ist es nun her, dass das strikte Gesetz zum Nichtraucherschutz in NRW gilt. Was hat sich seitdem verändert?

Seit dem 1. Mai 2013, also zwei Jahre, ist das ehedem umkämpfte Nichtrauchergesetz in NRW in Kraft.

Seit dem 1. Mai 2013, also zwei Jahre, ist das ehedem umkämpfte Nichtrauchergesetz in NRW in Kraft.

Foto: dpa

Düsseldorf. Vor zwei Jahren ist das seinerzeit hoch umstrittene, neue Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen wirksam geworden. Mit strengen Regeln wollte die Landesregierung den Qualm aus den Restaurants verbannen - unter dem Protest der Gastronomie. Die Entwicklungen und aktuellen Positionen im Überblick:

Seit dem 1. Mai 2013 gilt das neue NRW-Nichtraucherschutzgesetz in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken. Die Regeln sind strikt: Qualmen ist weder in Raucherkneipen, Raucherclubs noch auf Schulgeländen oder in öffentlichen Raucherräumen erlaubt.

Ein Rauchverbot gilt auch für Festzelte oder Brauchtumsveranstaltungen. Nur geschlossene Gesellschaften sind in Gaststätten vom Rauchverbot ausgenommen. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung seien diese Regelungen inzwischen selbstverständlich geworden, teilte das Landesgesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Viele Wirte fühlten sich vor zwei Jahren in ihrer Existenz bedroht. Heute sind die lauten Stimmen verstummt. Vom Kneipensterben ist in der Gastrobranche nicht mehr die Rede. Lediglich davon, dass der Schankbetrieb seither als einziger Zweig nicht von Gewinnsteigerungen in der Gastronomie profitieren konnte. „Die Wirte mussten sich mit dem Gesetz arrangieren“, sagt Thorsten Hellwig, NRW-Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Sowieso sei die Chance, das Rauchverbot jetzt noch zu kippen, aussichtslos.

Auch der Widerstand organisierter Qualmer gegen das Nichtraucherschutzgesetz ist weitgehend verpufft. Weil das Aktionsbündnis „NRW genießt!“ nicht genug Geld zusammenbringen konnte, erklärten die Organisatoren ein geplantes Volksbegehren im vergangenen Oktober für gescheitert. Seither glimmt der Protest müde vor sich hin.

Die Vorstandsvorsitzende des Vereins „Rauchen NRW“, Adelheid Rippe, will die Forderungen nun wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Doch Sommermonate sind schwere Monate für die Raucherlobby. „Wenn die Leute wieder nach draußen gehen, vergessen sie das Rauchverbot, das sich drinnen abspielt“, sagt sie.

Eine Form von Dampfen bleibt dagegen erlaubt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied erst im November, dass Wirte ihren Gästen weiterhin den Konsum von E-Zigaretten erlauben dürfen. Jedoch verpflichte die Gerichtsentscheidung keinen Gaststättenbetreiber, den Gebrauch von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zuzulassen, sagt das Gesundheitsministerium.

Sowieso bleibt der elektronische Rauchersatz von E-Zigaretten weiter umstritten. „Wir befürworten E-Zigaretten nicht, auch nicht in Kneipen, weil man noch nicht genau herausgefunden hat, wie sich die Wirkstoffe auf die Gesundheit auswirken“, heißt es bei der NRW-Krebsgesellschaft. Den strikten Nichtraucherschutz begrüßt die Deutsche Krebshilfe in Berlin: „Ein konsequenter Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen funktioniert und wird nach unserer Einschätzung von der Bevölkerung auch akzeptiert.“

Mehr als 100 000 Menschen sterben laut Krebshilfe in Deutschland jährlich vorzeitig an den Folgen des Rauchens. Dazu kommt der Tod von 3300 Passivrauchern.

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