Der Kanal-Tüv wird nun doch Pflicht in NRW

SPD und Grüne wollen schon im Spätsommer ein Gesetz vorlegen. Hausbesitzer kündigen Widerstand an.

Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung hält an der Pflicht zur Kontrolle privater Abwasserkanäle fest. Schon im September wollen SPD und Grüne einen Gesetzentwurf vorlegen. Das verlautete aus SPD-Kreisen. Jeder Hauseigentümer soll dann verpflichtet werden, die Dichtigkeit seines Anschlusses kostenpflichtig untersuchen und den Kanal gegebenenfalls sanieren zu lassen.

Die Koalition schwenkt damit wieder auf die harte Linie ein. Noch zu Jahresbeginn hatte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) angekündigt, die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern aus der Verpflichtung zum Kanal-Tüv zu entlassen. Doch davon ist nun keine Rede mehr, alle sollen kontrollieren lassen müssen.

Nur an einem Punkt gibt es ein Entgegenkommen gegenüber den landesweit 63 Bürgerinitiativen, die sich gegen den Kanal-Tüv gebildet haben: Das Land will großzügige Übergangsfristen gewähren. So sollen die Privat-Anschlüsse dann überprüft werden, wenn auch die Kommunen ihre Kanäle durch Kamerateams kontrollieren. Das ist alle 15 Jahre der Fall. SPD und Grüne wollen nun festschreiben, dass die Hauseigentümer sich spätestens beim zweiten Zyklus beteiligen müssen — das wäre dann eine Frist von bis zu 30 Jahren.

Die Gegner des Kanal-Tüv kündigen Widerstand an: „Wenn es tatsächlich zu dem Gesetz kommt, werden die Betroffenen klagen“, sagte Horst Heuberger von einer der Bürgerinitiativen. Die Politik beuge sich der Kanal-Lobby, statt der offiziellen Kosten von 400 Euro pro Kontrolle fielen häufig bis zu 2000 Euro an.

CDU und FDP legen im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf vor; nur bei Verdacht auf Kanallecks soll geprüft werden. „Wir wollen den Bürger nicht bevormunden und keine unnötigen Kosten verursachen“, sagte Henning Höne, Umweltexperte der FDP im Landtag.

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