Der Anschlag von Berlin : De Maizière: Man hätte Amri verhaften können
Vor dem Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag sagte er aus, spätestens Ende Oktober 2016 hätte der Berlin-Attentäter in Abschiebehaft genommen werden sollen "und müssen".
Düsseldorf. Nicht einmal versucht habe man es. Was Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag im Amri-Untersuchungsausschuss des Landtags sagte, klang so ganz anders als das, was sein NRW-Amtskollege Ralf Jäger (SPD) stets betont hatte. Dass nämlich der Rechtsstaat beim Versuch, den späteren Berlinattentäter von der Straße zu holen, bis an seine Grenzen gegangen sei. De Maizière sieht es so: „Man hätte spätestens ab Ende Oktober mit guten Gründen einen Antrag auf Sicherungshaft stellen können. Es wurde aber nicht einmal versucht.“
Sowohl die NRW-Landesregierung als auch der von ihr beauftragte Sonderermittler Bernhard Kretschmer hatten zuvor geurteilt, man habe Anis Amri nicht in Abschiebehaft nehmen können, weil mit den für eine Ausweisung notwendigen Passersatzpapieren aus Tunesien nicht binnen der Drei-Monats-Frist für eine solche Inhaftierung zu rechnen gewesen sei. Das sieht der Bundesinnenminister ganz anders: Ende Oktober sei die tunesische Staatsbürgerschaft des 24-Jährigen bestätigt worden. „Warum sollte dann eine Passersatzpapierbeschaffung bei geklärter Identität mehr als drei Monate dauern?“, fragte er gestern im Ausschuss.
Thomas de Maizière über die Aufarbeitung des Falles Amri im Untersuchungsausschuss
Auf den Hinweis von SPD-Mann Thomas Stotko, dass nicht die tunesischen Behörden, sondern lediglich Interpol Tunis die Identität bestätigt habe, antwortete er: „Interpol ist doch keine NGO!“ Deren Feststellung gelte schon als „verbindlich“. Und er selbst sei Anfang 2016 in Tunesien gewesen, um über die Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Staatsbürgern des Maghreblandes ohne Bleibeperspektive in Deutschland zu sprechen: „Schwierig ist sie immer noch, aber sie ist besser geworden.“
Ohnehin aber glaubt de Maizière nicht, dass die Drei-Monats-Frist im Fall Amri Geltung hatte. Denn der Tunesier selbst habe durch seine ständigen Wohnortwechsel ohne Meldung bei den Behörden, durch seine Scheinidentitäten und sogar das Ausweisen mit falschen Papieren alles dafür getan, das Verfahren zu verzögern. In diesem Fall ist eine Sicherungshaft bis zu sechs Monate möglich. Dass seine Rechtsauffassung in dem komplexen Fall von der des NRW-Innenministers abweiche, wie die Grünen-Abgeordnete Monika Düker bemerkte, nannte de Maizière „nicht verwunderlich“. „Wir haben eine Instanz, die klärt das — und das sind die Gerichte“, sagte er. Deshalb hätte man diesen Fall einem Richter vorlegen können „und vorlegen müssen“. Welche Stelle zwischen Kleve und Köln dafür zuständig gewesen wäre, könne er indes nicht beurteilen: „Das muss in NRW geklärt werden.“
Harte Worte aus Sicht von Ralf Jäger. Dabei hatte der Bundesinnenminister zu Beginn seiner Vernehmung sogar explizit erklärt, es gehe ihm nicht um Schuldzuweisungen. So verteidigte er die Einschätzung von Amris Gefährlichkeit als eher gering, die im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) von allen beteiligten Institutionen einvernehmlich getroffen worden sei, als zwar „objektiv unzutreffend“, aber auch als „nachvollziehbar und nicht kritikwürdig“.