„Kein Anfangsverdacht“ : Bundesanwaltschaft: Vorerst keine Terror-Ermittlungen gegen Syrer
Köln (dpa) - Nach der Verhaftung eines syrischen Kriegsflüchtlings wegen eines möglicherweise geplanten Sprengstoffanschlags übernimmt die Bundesanwaltschaft die weiteren Ermittlungen zunächst nicht.
„Die bisherigen Erkenntnisse haben keinen Anfangsverdacht einer in unsere Zuständigkeit fallenden Straftat ergeben“, sagte ein Sprecher in Karlsruhe.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernimmt das Amt des Staatsanwalts bei Straftaten, die sich in schwerwiegender Weise gegen die innere Sicherheit in Deutschland richten. Entscheidend sei dabei die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, erläuterte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Dies sei bei einer „Einzel-Radikalisierung“, wie sie in dem Kölner Fall vorliege, nicht gegeben.
Die Polizei geht davon aus, dass der junge Flüchtling aus Syrien einen Sprengstoffanschlag geplant hat. Er wurde am Dienstag in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft festgenommen. Am Mittwochabend wurde Haftbefehl wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erlassen. Es gehe nun darum zu prüfen, wie weit die Planung der Tat schon vorangeschritten gewesen sei, sagte Willuhn.