Bürokratieabbau in NRW: Genehmigung von Industrieanlagen soll erleichtert werden
Die Landesregierung will Bürokratie abbauen und hat das zweite Entfesselungspaket beschlossen. Ein Hauptgebiet ist die Landesplanung.
Düsseldorf. Das vier Monate alte Entfesselungspaket I der NRW-Landesregierung befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren. Anfang des kommenden Jahres soll es im Landtag verabschiedet werden — auch wenn es bei den Expertenanhörungen in dieser Woche einige Kritik gab. Die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes mit einer Lockerung für verkaufsoffene Sonntage beispielsweise droht auf einen langwierigen Rechtsstreit hinauszulaufen. Ungeachtet dessen soll bis zum Frühjahr 2018 noch ein zweites Maßnahmenpaket durch den Landtag gebracht werden.
Ziel seien „unkompliziertere und für die Bürger nachvollziehbare Verfahren“, fasste Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) die 23 Maßnahmen „quer durch alle wirtschaftsrelevanten Bereiche“ zusammen. Mit den 16 Änderungen des ersten Pakets summiert sich die Zahl der Änderungen und Streichungen von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auf 39. Ein Überblick.
Auch kleinere Ortsteile mit weniger als 2000 Einwohnern sollen bei Baugebieten, Betriebserweiterungen oder der Planung gewerblicher Tierhaltungsanlagen mehr Möglichkeiten haben. Das Ziel, den Flächenverbrauch in NRW bis 2020 auf einen täglichen Zuwachs von fünf Hektar zu begrenzen, wird ersatzlos gestrichen. Neue Windräder im Wald soll es nicht mehr geben, auch keine Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in den Regionalplänen.
Pinkwart kündigte an, womöglich noch eine neue Regelung zum 1500-Meter-Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung nachzulegen. Nach Zweifeln an der Rechtssicherheit der Pläne während der Expertenanhörung soll damit erreicht werden, dass es wirklich zu dem größeren Abstand kommt.
Die Landesregierung will über das Elster-Online-Portal für eine schnelle Erteilung der Steuernummer sorgen — sowohl für Einzelunternehmen als auch für Körperschaften. Neue Unternehmensformen sollen eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter ermöglichen, ohne dass diese schon gleich einen geldwerten Vorteil versteuern müssen, obwohl noch nicht klar ist, ob die neue Firma überhaupt Erfolg hat.