Betroffene zur Stallpflicht: „Das ist aktiver Tierschutz“

Geflügelzüchter in der Region sehen die Stallpflicht positiv. Bio- und Freilandhöfe sind besonders gefordert.

Betroffene zur Stallpflicht: „Das ist aktiver Tierschutz“
Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf/Kaarst/Kempen. Ob Hühner, Gänse oder Wachteln: Seit Dienstag muss Geflügel in manchen Teilen NRWs im Stall bleiben. Wer die Stallpflicht in den Schutzzonen ignoriert, macht sich strafbar. Wir haben Landwirte in der Region gefragt, was eine Stallpflicht für sie bedeuten würde. Alle drei sind nicht direkt von der Maßnahembetroffen.

Peter Huber von Gut Aue in Hubbelrath gehört mit 30 000 Hühnern zu den „Platzhirschen“ der Düsseldorfer Geflügelhaltung. Die Stallplicht hält er für ausgesprochen sinnvoll. „Das Virus ist für Hühner absolut tödlich, Impfungen sind nicht möglich, also kann man Erkrankungen nur durch konsequente Quarantäne verhindern. Das ist aktiver Tierschutz“, sagt er.

„Ich habe zwar 4000 Freilandhühner, doch die haben ihr Schlachtalter erreicht und die Ställe sind gerade leer.“ Vor den übrigen Ställen liegen seit Dienstag Isolationsmatten und bis auf Weiteres finden auch keine Führungen mehr durch die Stallungen statt. Zutritt haben nur noch Huber und sein Personal.

Heinrich Hannen vom Lammertzhof in Kaarst hält knapp 400 Hühner nach Bio-Richtlinien. Sein Hof befindet sich nicht in der Stallpflicht-Schutzzone. Ob er seine Tiere sicherheitshalber dennoch einsperren würde? „Das dürfte ich ohne Order vom Veterinäramt nicht. Ohne Auslauf wären meine Hühner und deren Eier sonst keine Bio-Produkte mehr.“

Hannen hält die Stallpflicht für richtig, ist aber gleichzeitig froh, dass seine Existenz nicht an der Geflügelhaltung hängt. Er sagt: „Fälle wie die Vogelgrippe zeigen, dass es sinnvoller ist, Geflügel in kleineren Einheiten zu halten.“

Hannes von Heimendahl betreibt das gleichnamige Gut in Kempen, auf dem seltene Geflügelarten artgerecht gehalten werden. Er sagt: „Es täte mir in der Seele weh, meine Tiere einzusperren. Unsere Gänse verbringen ihr ganzes Leben im Freien und haben beim Baden im Bach durchaus Kontakt zu Wildvögeln. Trotzdem ist die Stallpflicht richtig, um einen Ausbruch zu verhindern.“

Von Heimendahl befürchtet, dass manche Bio-Betriebe Kapazitätsprobleme bekommen, wenn sie ihre überwiegend freilaufenden Tiere im Stall einsperren müssen.

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