Beamtete Lehrer dürfen streiken

Lehrerin sollte 1500 Euro zahlen, weil sie am Streik teilnahm.

Düsseldorf. Auch beamtete Lehrer dürfen nach einem Gerichtsurteil ohne disziplinarische Konsequenzen streiken.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verwies in einer Entscheidung von Mittwoch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wie ein Sprecher mitteilte. Das europäische Gericht hatte ein generelles Streikverbot für Beamte verworfen.

Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter zählen Lehrer nicht zum beamtenrechtlichen Kernbereich, so dass Sanktionen für die Teilnahme am Arbeitskampf nicht gerechtfertigt seien. Wie das für andere Beamte zu beurteilen ist — etwa Polizisten —, ließ das Verwaltungsgericht offen.

Konkret ging es um eine Lehrerin, die nach dem Willen der Kölner Bezirksregierung 1500 Euro zahlen sollte, nachdem sie an drei Warnstreiks teilgenommen hatte.

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