Ausschuss zum Fall Sami A.: SPD wirft Stamp „Selbstjustiz“ vor
Der Weg von Sami A. nach seiner Einreise 1997 wird im Ausschuss nachgezeichnet. NRW sei nach seiner Abschiebung „sicherer geworden“.
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p class="text"><h2>Wie wurde Sami A. im Rechts- und Integrationsausschuss im NRW-Landtag dargestellt?
Laut der Ausführungen von Flüchtlingsminister Joachim Stamp sei der Tunesier Sami A. 1997 legal zu Studienzwecken in Deutschland eingereist. Zeugen hatten ihn Ende 2002 anlässlich des Prozesses gegen Angehörige der Al-Tawhid — einer bewaffneten Islamisten-Gruppe, die konkrete Anschlagspläne in Deutschland verfolgte — vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ins Visier der Sicherheitsbehörden befördert. Sami A., so der Hauptbelastungszeuge, habe in Afghanistan eine militärische Ausbildung absolviert und der Leibwache Osama bin Ladens angehört. Diese Vermutung, die erst am 15. April 2015 gerichtlich bestätigt wurde — wird von Sami A. bestritten.
Schon am 10. März 2006 wurde er mit einer Ordnungsverfügung ob dieser Zeugenaussagen und der Feststellung des OLG Düsseldorf aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und die Abschiebung angedroht. Einen Monat später beantragte Sami A. Asyl, der Antrag sei aber als unbegründet abgelehnt worden. Am 21. Oktober 2010 stellte das Bamf ein Abschiebeverbot für Tunesien fest, am 15. April 2015 wurde die Ausweisungsverfügung bestätigt.
In der Annahme, dass von Sami A. eine erhebliche Gefahr ausgehe, ordnete das Amtsgericht Bochum, wo Sami A. mit Frau und Kindern seit Jahren lebte, am 25. Juni 2018 die Abschiebehaft in Büren an. Dabei habe sich das Gericht auch auf seine Aussage gegenüber einer Zeugin gestützt, „Deutschland wird Blut weinen“, wenn er abgeschoben werde.
Gegenüber der Zeugin soll Sami A. auch den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gut geheißen haben: Die Toten seien eine verdiente Strafe, da Deutschland ihm das Leben schwer mache.
Zuletzt habe der Landesverfassungsschutz am 12. Juli 2018 bestätigt, dass Sami A. in islamistisch extremistischen Kreisen verkehrte und innerhalb der salafistischen Szene als Gelehrter hohes Ansehen genieße. Unregelmäßig habe Sami A. demzufolge auch gegen seine räumliche Beschränkung auf die Stadt Bochum verstoßen und dafür sein Handy ausgeschaltet.