Ausstieg aus Braunkohle bis 2038 Armin Laschet - Hambach-Wald ist nicht gerettet

Mit dem geplanten Ausstieg aus der Braunkohle bis 2038 schien der Hambacher Forst so gut wie gerettet. NRW-Ministerpräsident (CDU) widerspricht dem jetzt.

 Das Braunkohle-Abbbaugebiet Hambach grenzt an den Hambacher Forst.

Das Braunkohle-Abbbaugebiet Hambach grenzt an den Hambacher Forst.

Foto: dpa/Federico Gambarini

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am Montag in Düsseldorf dem Eindruck widersprochen, mit dem Abschluss der sogenannten Kohlekommission und dem jetzt geplanten Ausstieg aus der Braunkohle bis 2038 sei der Hambacher Forst gerettet. Ein möglicher Stopp des Braunkohleabbaus vor dem rund 200 (von einst 4100) Hektar großen Wald zwischen Köln und Aachen – der Erhalt dieses symbolträchtigen Waldes wurde im Abschlussbericht der Kohlekommission als „wünschenswert“ bezeichnet – würde nach Laschets Einschätzung den Druck auf andere Tagebaue im Rheinischen Revier erhöhen. Konkret nannte Laschet die Orte „Holzweiler, Gut Dackweiler und den Hauerhof“. Sie sollten eigentlich nach der rot-grünen Leitentscheidung von 2016 für eine Verkleinerung des Tagebaus zu Ungunsten des Hambacher Forstes von Abbau und Umsiedlung verschont bleiben.

„Wenn ein Gebiet herausgenommen wird, wird der Druck auf andere Gebiete höher“, sagte Laschet und interpretierte den Abschlussbericht der Kommission: „Zu den Dörfern gibt es dort nur eine allgemeine Beschreibung, aber keine Zielvorgabe“, sagte Laschet und widersprach nicht dem Eindruck, für den Erhalt des Waldes müssten die seinerzeit vom Abbau ausgenommenen Orte womöglich noch weichen.

Aufforderung zur Räumung

Am Montag hat Laschet zudem die Besetzer des Hambacher Forsts aufgefordert, das Gebiet zu räumen. „Illegale Besetzungen sind nicht akzeptabel“, sagte der Ministerpräsident und lehnte Verhandlungen mit den Besetzern ab: „Es ist nicht Praxis der Landesregierung, mit Rechtsbrechern zu sprechen.“ Am 12. März will das Verwaltungsgericht Köln über die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach entscheiden, der auch die Rodungen regelt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster während Rodungsvorbereitungen des Unternehmens RWE in einem Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt.

Laschet bezeichnete die Aufgabe, aus der Braunkohleverstromung auszusteigen, als „Meilenstein für Deutschland und seine Kohleregionen“. Die Leitentscheidung zum Braunkohleabbau müsse neu justiert werden. Am 20. Februar will er dazu eine Regierungserklärung im Landtag abgeben. 15 Milliarden Euro sollen nach den Vorschlägen der Kohlekommission vom Bund nach NRW für den Strukturwandel im Rheinischen Revier fließen. Kritik da­ran, das Ruhrgebiet vernachlässigt, zu haben, wollte Laschet nicht gelten lassen: Strukturwandel gebe es überall, die Vereinbarung zu öffnen hätte bedeutet, den Topf auf 16 Bundesländer zu verteilen. Dann wären nach dem üblichen Verteilungsschlüssel nur 21 Prozent der Gelder nach NRW geflossen – jetzt seien es 37 Prozent, rechnete Laschet vor.

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