Alle Landespolitik-Artikel vom 07. Februar 2020
Sexualstraftäter durften zu Prostituierten
Sexualstraftäter durften zu Prostituierten

Freigang aus dem MaßregelvollzugSexualstraftäter durften zu Prostituierten

Aus therapeutischen Gründen dürfen Sexualtäter aus dem NRW-Maßregelvollzug Bordelle besuchen. Es gebe aber keine durch die Kliniken finanzierten Besuche im Bordell. Eine ähnliches Therapieexperiment beschäftigt derweil die niedersächsische Landespolitik.