Anwalt fordert: Polizei soll vor Heinsberger Haus abziehen

Die Familie von Karl D. beklagt die 24-Stunden-Überwachung und fordert ein Demonstrationsverbot.

Heinsberg. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, den in Heinsberg-Randerath wohnenden mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter Karl D. (58) nicht in Sicherungsverwahrung zu nehmen, geht nun dessen Bruder in die Offensive. Wolfram Strauch, Anwalt von Helmut D., fordert den Heinsberger Landrat Stephan Pusch auf, die Überwachung rund um die Uhr einzustellen. "Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage", sagte er. Außerdem verlangt er ein Verbot der täglichen Demonstrationen vor dem Haus der Familie.

Seit fast einem Jahr wird das Haus von Helmut D. 24 Stunden täglich überwacht, weil sein bei ihm untergekommener Bruder Karl weiter als gefährlich gilt. Für die Observation hat die Heinsberger Polizei zwölf Beamte als Verstärkung bekommen. Schon im vergangenen Sommer schätzte die Polizeigewerkschaft die allein bis dahin entstandenen Kosten auf mehrere 100.000 Euro.

Nach dem höchstrichterlichen Urteil, dass Karl D. nach Absitzen seiner Strafe auf freiem Fuß belassen wird, ordnete Landrat Pusch als Polizeichef an: Die Observation sowie der Schutz von Kundgebungen vor dem Wohnhaus werden aufrecht erhalten. Anwalt Strauch beklagt nun, dass, sobald jemand von der Familie das Haus verlasse, er überprüft oder von der Polizei verfolgt werde. Fahre die Frau mit dem Kind weg, werde sie angehalten und das Auto inspiziert.

Landrat Pusch erklärte gegenüber der "Aachener Zeitung", die Observation sei gestützt auf das Polizeigesetz, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit die Begehung weiterer Straftaten durch Karl D. zu erwarten sei. Er gehe davon aus, dass diese Anwendung rechtmäßig sei.

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