Krise: Jahreswagen mit Konjunktur-Turbo

Nach der Abwrackprämie hofft die Autoindustrie auf eine neue Sonderkonjunktur durch steuerlich begünstigte Werksfahrzeuge.

Frankfurt. Die Abwrackprämie kam vor allem den Herstellern kleinerer Fahrzeuge zugute. Nun hoffen BMW, Mercedes und Audi auf eine Sonderkonjunktur, die speziell ihnen hilft: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) in München dürfen die Beschäftigten der Autokonzerne mit besseren steuerlichen Bedingungen beim Kauf eines Neuwagens rechnen, den sie nach zwölf Monaten als Jahreswagen abstoßen dürfen. Dieses Geschäft mit den eigenen Leuten war in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen.

Nach dem Urteil der obersten Finanzrichter in München darf der Fiskus nicht mehr die Differenz zwischen Listen- und Mitarbeiterpreis besteuern. Lediglich die Differenz zu dem im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Preis sei ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil (Az.: VI R 18/07).

Jahreswagen könnten mit dieser neuen Berechnung billiger werden, da die Beschäftigten ein geringeres ökonomisches Risiko zu tragen hätten. Hintergrund sind die kräftigen Rabatte im Kfz-Handel.

Das Bundesfinanzministerium kündigte am Donnerstag eine genaue Prüfung des Urteils an. "Für eine endgültige Bewertung des Urteils wird zeitnah eine Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder stattfinden." Zuletzt hatte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) einen entsprechenden Vorstoß der Union strikt abgelehnt.

Baden- Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) forderte eine rasche Änderung der geltenden Regeln. Das Thema müsse Teil von Koalitionsverhandlungen der nächsten Bundesregierung sein, so Oettinger.

Der Automobilverband VDA sah sich durch das Münchner Urteil bestätigt. Der Richterspruch belege, dass es nicht um Steuervorteile oder Subventionen gehe. Der geldwerte Vorteil für Mitarbeiter gegenüber den marktüblichen Preisen liege im Einzelfall real bei null Euro, erklärte ein VDA-Sprecher.

Der Bruttolistenpreis sei der falsche Vergleichswert zur Berechnung des geldwerten Vorteils. Der gegenüber Endkunden gewährte Händlerrabatt müsse bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils vollständig berücksichtigt werden und nicht wie bisher nur zur Hälfte.

Unterdessen teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn mit, dass der Topf für die Abwrackprämie fast leer ist. Am Donnerstag sank die Marke der noch verfügbaren Prämien von jeweils 2500 Euro pro verschrottetem Altauto auf 95000.

Das sind nicht einmal mehr fünf Prozent der gesamten Fördersumme von 5 Milliarden Euro, die vom Bund zur Verfügung gestellt worden waren. Das Amt plant eine Art Warteliste zu führen, wenn die Zahl der verfügbaren rund 2 Millionen Anträge überschritten ist. Erfahrungsgemäß würden nicht alle Prämien abgerufen.

Ein Sprecher von Daimler-Benz in Stuttgart erklärte, dass nach Wegfall der Prämie ein Nachfragerückgang bei den Herstellern entstehen könne, die mehr als andere davon profitiert hätten. Auch könne sich bei den Kunden ein geringeres Preisniveau als Erwartungshaltung festsetzen.

Daimler habe in der Kompaktklasse eine "gewisse Belebung" des Geschäfts gespürt. "Allerdings können wir als Premium-Hersteller nicht über alle Baureihen hinweg betrachtet dieselben Effekte der Prämie auf unseren Absatz feststellen."

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