Härtere Strafen Keine Rettungsgasse gebildet – So viele Autofahrer wurden 2018 belangt

Berlin · Erstmals liegen Zahlen vor, wie viele Verkehrsteilnehmer im vergangenen Jahr bestraft wurden, weil sie bei einem Stau keine Rettungsgasse gebildet haben.

 Bei Stau bilden Fahrer selten reibungslos eine Rettungsgasse.

Bei Stau bilden Fahrer selten reibungslos eine Rettungsgasse.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Erstmals liegen jetzt Zahlen vor, wie viele Verkehrsteilnehmer im vergangenen Jahr bestraft wurden, weil sie bei einem Stau keine Rettungsgasse gebildet haben: insgesamt über 2400. Offenbar greift die Polizei verstärkt durch.

Seit Ende 2017 gelten deutlich härtere Strafen für Autofahrer, wenn sie bei einem Stau keine Rettungsgasse herstellen. Auch Punkte in Flensburg gibt es seitdem, so dass die Zahl der Delikte neuerdings beim Kraftfahrtbundesamt erfasst wird. Von den rund 2400 bestraften Autofahrern behinderten oder gefährdeten gut 700 direkt Rettungskräfte mit Blaulicht und Einsatzhorn auf dem Weg zur Unfallstelle, weil sie nicht sofort die Bahn freimachten. Die Statistik für 2018 geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Die Angaben seien jedoch „vorläufig“, so das Ressort von Ministerin Katarina Barley (SPD). Das heißt, nach Auswertung aller Daten dürfte die Zahl deutlich höher ausfallen. Experten weisen zudem darauf hin, dass nur ein Bruchteil der Verstöße geahndet wird.

Im Jahr 2017 waren die Strafen verschärft worden, insbesondere wegen eines Reisebus-Unfalls mit 18 Toten auf der Autobahn 9 in Nordbayern. Damals erschwerten rücksichtslose Autofahrer es den Rettern, zur Unglücksstelle zu kommen. Auch Gaffer behinderten die Einsatzkräfte. In der Folge wurde der Regelsatz von 20 Euro auf 200 Euro Bußgeld erhöht plus zwei Punkte in Flensburg, wenn man bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet. Kommt eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, steigt die Geldstrafe noch einmal an und es wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Für den FDP-Verkehrsexperten Christian Jung belegt die Erhebung, dass der Handlungsdruck nach wie vor groß ist. „Auch bei der Aufklärung der Bürger“, so Jung zu unserer Redaktion. Er forderte zudem, Rettungswagen und Feuerwehren mit moderner Videotechnik auszurüsten, damit Ermittlungsbeamte dann auf das Material zurückgreifen könnten. Vor allem Lkw-Fahrer würden zu oft zu wenig Rücksicht nehmen. Auch das Thema Gaffer gehöre in diesem Zusammenhang nochmal auf die Tagesordnung.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Vorfälle „sind die seit Oktober 2017 deutlich erhöhten Geldbußen aus Sicht des ADAC folgerichtig und auch angemessen“, so eine Sprecherin auf Nachfrage. Denn die Regeln für die oft lebenswichtige Rettungsgasse würden von den Verkehrsteilnehmern nach wie vor nicht konsequent befolgt - wobei sie auch immer noch nicht jedem bekannt seien. Laut ADAC ist es so: Eine Rettungsgasse ist nicht erst dann zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Wer auf dem linken Fahrstreifen fährt, weicht dann nach links aus. Wer auf einem den übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, nach rechts. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.

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