Keine Lockerungen und keine Beschränkungen Das haben Bund und Länder bei den Beratungen beschlossen

Trotz des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen vorerst nicht verschärfen. Vor allem aber sollen die Testkapazitäten erhöht werden. Das sind die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

 Man wolle eine "nationale Teststrategie" erarbeiten.

Man wolle eine "nationale Teststrategie" erarbeiten.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Trotz des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen vorerst nicht verschärfen. Sie sehen im Moment aber auch keine Möglichkeit für Lockerungen. Man müsse unverändert vorsichtig bleiben, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Montagabend nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Noch sei unklar, wie sich die Pandemie weiter entwickeln werde. Man werde bei Bedarf die notwendigen Entscheidungen treffen. „Jetzt aber gilt erst mal: Kurs halten!“

Corona-Maßnahmen bleiben bestehen

Die bestehenden Auflagen gelten vorerst grundsätzlich weiter. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen sollte, sollen Verschärfungen kommen. Für den Zeitpunkt, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann, stellt die Runde Erleichterungen in Aussicht.

Zuschauergrenze bei Großveranstaltungen bleibt bei 750

Bis zum 9. Februar wollen die Länder eine einheitliche Regelung für Großveranstaltungen vereinbaren.

PCR-Tests sollen priorisiert werden

Wegen Engpässen bei den zuverlässigeren PCR-Tests soll es Priorisierungen geben. Bund und Länder verweisen auf einen Beschluss der Gesundheitsminister, wonach besonders gefährdete Menschen und deren Betreuer und Behandler Vorrang haben sollen, also etwa Bewohner und Personal von Pflegeheimen. Die bestehenden Regeln sollen entsprechend angepasst werden, zudem will man sich um mehr Kapazitäten für PCR-Tests bemühen.

Isolation für Beschäftigte in Krankenhäusern etc. kann mit Schnelltest beendet werden

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen, die an Covid-19 erkranken, sollen ihre Isolation künftig sieben Tage nach Nachweis der Infektion mit einem zertifizierten negativen Schnelltest beenden können - vorausgesetzt, sie hatten seit 48 Stunden keine Symptome mehr. Ohne Test endet die Isolation nach zehn Tagen. Bisher war dafür ein PCR-Test erforderlich - doch die sind nun knapp. Damit gelten die gleichen Regeln wie für die allgemeine Bevölkerung.

Infizierte sollen selbst Kontakte nachverfolgen

Angesichts beschränkter Kapazitäten soll die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten priorisiert werden. Dazu sollen neue Regelungen erarbeitet werden. Betroffene werden gebeten, Kontaktpersonen selbst zu informieren.

Warn- und CovPass-App sollen weiterentwickelt werden

Die Digitalisierung im Gesundheitssektor soll weiter vorangetrieben und die Corona-Warn-App sowie die Impfpass-App CovPass weiterentwickelt werden.

Spätestens am 16. Februar will die Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten.

(AFP/dpa)
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