Kanal-Prüfung kostet Bürger und Kommunen Millionen

Bis Ende 2015 müssen alle Abwasseranlagen auf Dichtheit geprüft werden – auch die der Städte. Doch denen fehlt dazu meist das Geld.

Düsseldorf. In den deutschen Rathäusern läuten die Alarmglocken: Auf die Städte und Gemeinden kommen neue Kosten in Millionenhöhe zu. Seit März ist das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft. Es fordert von allen Hauseigentümern, bis spätestens Ende 2015 ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen zu lassen - und dabei eventuell festgestellte Mängel zu beseitigen.

Als Eigentümer von Schulen, Turnhallen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden sind auch die Kommunen betroffen. "Die für die Prüfung und möglichen Reparaturen notwendigen Gelder werden die jetzt schon desaströse Finanzlage der Kommunen weiter verschärfen", sagt Uwe Zimmermann, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

"Das Thema ist brisant", sagt auch Martin Lehrer vom NRW-Städte- und Gemeindebund. Denn drücken können sich die 396 Kommunen in NRW vor der Aufgabe nicht. Lehrer: "Das ist eine pflichtige Aufgabe, die für Städte und Gemeinden ebenso gilt wie für private Hausbesitzer." Um das notwendige Geld aufzutreiben, müssten die Kommunen "kreativ und erfinderisch" sein.

Beispielsweise, indem sie eigene Mitarbeiter die vorgeschriebene Sachkundeprüfung ablegen lassen. Dann können die Städte die Prüfung in eigener Regie durchführen, statt Fremdfirmen zu beauftragen, für deren Einsatz Privatleute pro Kanal zwischen 300 und 500 Euro zahlen müssen.

Auch bei der Reparatur von Schäden, die nach Schätzungen der staatlichen KfW-Bank "zwischen 250 und 500 Euro pro Meter Kanal" und "bis zu 25000 Euro pro Grundstück" betragen können, sind die Kommunen etwas besser gestellt als private Hauseigentümer. Denn Kommunen können von der KfW-Bank Sonder-Kredite erhalten mit Zinsen zwischen 0,0 Prozent und 0,75 Prozent.

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