Jeder 4. Rentner muss eine Steuererklärung abgeben

Telefonaktion: Das Finanzamt verfügt ab dem 1. Oktober über die entsprechenden Daten. Die Verunsicherung ist groß.

Düsseldorf. Am 1.Oktober wird das Realität, was seit 2005 Gesetz ist - eine höhere Besteuerung der Rente. Das Finanzamt kann Rentner überprüfen und eventuell eine Steuererklärung oder -nachzahlung einfordern. Der Grund für das verspätete Eingreifen: Aufgrund von technischen Neuerungen wird die Finanzverwaltung erst im Herbst über die Daten der Rentner verfügen.

Dieser Stichtag sorgt bei vielen Rentnern für Verunsicherung. "Nicht jeder, der vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Steuererklärung einzureichen, muss automatisch mit einer Nachzahlung rechnen", sagte Petra Weber von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland am Leser-Telefon unserer Zeitung.

Die Höhe der Steuern wird vom Renteneintrittsalter bestimmt. Alle, die sich 2005 oder früher aus dem Arbeitsleben zurückgezogen haben, müssen mit einer Besteuerung von 50 Prozent rechnen. Der Besteuerungsanteil steigt bei einem Rentenbeginn nach 2005 jährlich um zwei Prozent bis zum Jahr 2020, danach um jährlich ein Prozent. Ab 2040 ist die Rente zu 100Prozent zu versteuern.

Natürlich wird nicht jeder zur Kasse gebeten. Menschen mit geringeren Einkünften, wie beispielsweise ein Alleinlebender, der 2008 in Rente ging, monatlich etwa 1400 Euro erhält und über keine weiteren Einkünfte verfügt, muss keine Steuern zahlen.

Der Grund: der Grundfreibetrag und sonstige absetzbaren Kosten sind höher als der zu versteuernde Betrag. "Eine einfach Faustformel, die man den Betroffenen an die Hand geben kann, gibt es leider nicht, denn je nach Renteneintrittsalter, Einkünfte und Familienstand ändert sich der Anteil der zu versteuernden Rente", so Weber.

Die Änderungen wurden eingeführt, nachdem zwei Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolg geklagt hatten. Die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpension und Rente verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot, so die Richter.

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