Zweite Ehe ist für katholische Kirche Kündigungsgrund

Chefarzt aus Düsseldorf klagte. Verfassungsgericht stärkt Arbeitgeber.

Zweite Ehe ist für katholische Kirche Kündigungsgrund
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Düsseldorf. Liebe oder Arbeit? Diese Frage müssen sich Mitarbeiter der katholischen Kirche stellen, wenn sie zum zweiten Mal heiraten wollen. Einem Chefarzt aus Düsseldorf war das egal. Er heiratete seine zweite Liebe. Seitdem kämpft er um seinen Job in einem katholischen Krankenhaus. Denn nach seinem Arbeitsvertrag ist die zweite Ehe ein Kündigungsgrund (Az.: 2 BvR 661/12). Der Arzt arbeitet zwar noch heute in der Düsseldorfer Klinik. Und bisher sah es auch so aus, als könne er nur gewinnen. Denn einschließlich Bundesarbeitsgericht erklärten die Vorinstanzen die Kündigung für unwirksam.

Zweite Ehe ist für katholische Kirche Kündigungsgrund
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Beim Bundesverfassungsgericht jedoch musste er gestern einen Dämpfer einstecken: Die obersten deutschen Richter stärkten die Sonderrechte der Kirchen und verdonnerten die Bundesarbeitsrichter zu einer Neuauflage des Prozesses. Die katholische Kirche zeigte sich erfreut: „Die Entscheidung stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Kirche“, sagte etwa der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Doch das Verfassungsgericht setzt damit nur seine Linie fort. Bereits 1985 billigten die obersten Richter den Kirchen das Recht zu, Arbeitsverhältnisse nach ihrem religiösen Selbstverständnis zu regeln.

Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass die Grundrechte der Arbeitnehmer mitzählen und beide, die Grundrechte des kirchlichen Arbeitgebers wie die der Angestellten, gegeneinander abgewogen werden müssen. Da das Bundesarbeitsgericht dies nicht gemacht hat, muss es im Chefarzt-Fall noch mal ran.

Eheschließung, Kündigung, Gerichtsverfahren — wer diese Risiken nicht eingehen will, solle sich eben einen anderen Job suchen, mag manch einer denken. Doch das ist nicht so einfach: Ob Altenpflege, Kindergärten, Jugendhilfe, Beratung — kirchliche Träger sind in zentralen Stellen des Gemeinwesens aktiv. Hoffnung macht vielleicht die derzeitige Reformierung des kirchlichen Arbeitsrechts. „So sollen etwa wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr um ihren Job fürchten müssen“, sagt der Trierer Bischof Stephan Ackermann.

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