Letztes Plädoyer Zschäpe-Anwältin: NSU bestand nur aus Mundlos und Böhnhardt

München (dpa) - Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe war nach Ansicht ihrer Verteidigerin Anja Sturm kein Mitglied der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“.

Letztes Plädoyer: Zschäpe-Anwältin: NSU bestand nur aus Mundlos und Böhnhardt
Foto: dpa

Der NSU habe allein aus Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestanden und sei keine terroristische Vereinigung im strafrechtlichen Sinne gewesen, sagte Sturm am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht. Tatsächlich muss eine solche Vereinigung laut Strafgesetzbuch aus mehr als zwei Personen bestehen. Sturm aber sagte: „Beate Zschäpe hat den NSU weder mitbegründet, noch hat sie sich an ihm beteiligt.“ Gegen sie könne auch keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Sturm appellierte mehrfach direkt an das Gericht, bei der anstehenden Urteilsfindung in Betracht zu ziehen, „dass es auch anders gewesen sein könnte, als der Generalbundesanwalt meint“. „Ich appelliere an Sie, demütig zu sein. Demütig vor der eigenen Subjektivität“, sagte sie. „Die Frage der Voreingenommenheit hat nichts mit Intelligenz zu tun. Im Gegenteil: Intelligenz ohne das gebotene Maß an Demut vor der eigenen Unkenntnis führt regelmäßig zur Voreingenommenheit.“

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit sollen die beiden, die sich 2011 nach einem missglückten Banküberfall das Leben nahmen, zehn Menschen ermordet haben, neun davon aus rassistischen Motiven.

Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams fordern dagegen eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise die sofortige Freilassung. Sturm will den Reigen der Verteidiger-Plädoyers voraussichtlich an diesem Donnerstag beenden. Damit wäre theoretisch, nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer, der Weg für ein Urteil in absehbarer Zeit frei.

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