Anpassung an den Wohnort Wien beharrt auf Neuregelung des Kindergeldes

Wien (dpa) - Trotz Bedenken in Brüssel sieht Österreich gute Chancen, dass die Höhe des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder künftig neu berechnet werden kann.

Anpassung an den Wohnort: Wien beharrt auf Neuregelung des Kindergeldes
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Die Europäische Kommission habe festgestellt, dass die EU-Staaten über die Zuerkennung und die Berechnungsmethode von Familienleistungen selbst entscheiden dürften, sagte die österreichische Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Eine Anpassung sei damit im Einklang mit dem Europarecht.

Österreich plant im nationalen Alleingang eine Indexierung, also eine Zahlung, die sich an den Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land orientiert. Die Neuregelung soll 2019 in Kraft treten. Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, eine Anpassung von Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Verbots von Diskriminierung nirgendwo im EU-Recht vorgesehen.

Über den - völlig legalen - Bezug von Kindergeld für Kinder im Ausland wird derzeit in Deutschland stark diskutiert. Angeheizt wird die Debatte, weil teils auch Hinweise auf Betrug vorliegen. FDP-Chef Christian Lindner sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Höhe des Kindergeldes „sollte sich an den tatsächlichen Unterhaltskosten in dem Land orientieren, wo das Kind lebt — und die sind in osteuropäischen Staaten eben niedriger als in Deutschland“. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte in der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag) „Mechanismen, die Sozialmissbrauch wirksam unterbinden“.

Die auch in Deutschland aufgeflammte Debatte über das Kindergeld - in Österreich Familienbeihilfe genannt - sei dringend nötig, sagte Bogner-Strauß der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe um eine „neue Gerechtigkeit“. Sie argumentierte, die Lebenshaltungskosten seien in der EU einfach unterschiedlich hoch. Die Familienbeihilfe anzupassen, sei deshalb nur fair.

„Die neue Regelung ist für alle Kinder gleich, unabhängig von ihrer Nationalität, aber abhängig davon, wo sie leben“, betonte Bogner-Strauß. Eine Indexierung, also Anpassung, könne in bestimmten Fällen, wenn Kinder in der Schweiz oder Skandinavien wohnten, auch eine Erhöhung bedeuten. Der Beschluss der Regierung im Mai sei durch eine Vervielfachung der Ausgaben in den vergangenen Jahren ausgelöst worden. Fälle von Missbrauch seien in Österreich aber nicht bekannt.

Österreich hat 2017 rund 253 Millionen Euro für im Ausland lebende Kinder bezahlt. Die meisten von ihnen seien in Ungarn, der Slowakei, Polen oder Rumänien zu Hause. Zum Beispiel erhalte ein in Rumänien lebendes Kind rund 200 Euro aus Österreich, ein Vielfaches der dortigen Leistungen. „Es gibt sogar Länder, die die Familienbeihilfe besteuern. Dafür ist sie ganz sicher nicht gedacht.“ Bei einer Neuberechnung würde die Alpenrepublik rund 114 Millionen Euro sparen. Die Gelder sollen der Ministerin zufolge für Familienzwecke ausgegeben werden.

Es ist geplant, dass das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Eine abschreckende Wirkung zum Beispiel auf dringend gebrauchte Pflegekräfte aus dem Ausland sieht die Ministerin nicht. Die meisten Pfleger hätten bereits ältere Kinder. Dass ausländische Arbeitskräfte ihre Kinder nach Österreich holten, um eine höhere Familienbeihilfe zu kassieren, befürchtet die Politikerin nicht. Familien, die nur wegen der höheren Familienbeihilfe nach Österreich zögen, hätten aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten insgesamt höhere Ausgaben.

Mehrere Oberbürgermeister in Deutschland hatten im Zusammenhang mit der Debatte von einer zunehmenden Migration in das deutsche Sozialsystem gesprochen. So sieht Duisburgs Rathauschef Sören Link (SPD) Schlepper am Werk, die Menschen in schrottreifen Wohnungen unterbringen, ihnen Scheinbeschäftigungen verschaffen und oft einen Teil der Kindergelder einbehalten. Genaue Zahlen zu einem Missbrauch von Kindergeldzahlungen in Deutschland gibt es bisher aber nicht.

„Die Besorgnis der Oberbürgermeister ist gerechtfertigt“, sagte Lindner der dpa. „Es kann kein Ziel sein, dass sich jeder den Wohlfahrtsstaat aussucht, der den persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht. So ist die Freizügigkeit im europäischen Arbeitsmarkt nicht gemeint.“ Wer hierzulande arbeite, Steuern und Sozialabgaben zahle, habe natürlich einen Anspruch auf Kindergeld. Zahlungen nach deutschem Niveau ins Ausland setzten aber falsche Anreize. „Daneben gibt es eine viel geringere Zahl von wirklichen Missbrauchsfällen, die alle durch bessere Verwaltungsabkommen und Datenaustausch ausgeschlossen werden müssen“, verlangte Lindner.

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