Debatte um AKKs Äußerung : Wie steht es um Regeln für „Meinungsmache“ im Netz? Ein Faktencheck
Berlin CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer Forderung nach Regeln für politische Äußerungen im Internet für Verwunderung gesorgt. Regelungen zu öffentlichen Äußerungen gibt es bereits.
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer Forderung nach Regeln für politische Äußerungen im Internet für Verwunderung gesorgt. Denn selbstverständlich ist es vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sich für oder gegen die Wahl einer bestimmten Partei auszusprechen. Das gilt im Internet ebenso wie für alle anderen Medien. Und Wahlempfehlungen von Medien und Prominenten sind in Deutschland zwar eher unüblich, aber keineswegs verboten.
Um welche Äußerungen der CDU-Chefin geht es?
Nach dem Aufruf des Youtubers Rezo und seiner Anhänger, wegen des Klimaschutzes bei der Europawahl weder CDU oder SPD noch AfD zu wählen, warf Kramp-Karrenbauer die Frage auf: "Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD?" Das wäre "klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen". Es stelle sich die Frage, "was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich".
Welche Regelungen gelten für Äußerungen im Internet?
Dieselben wir für die analoge Welt: In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."