Politik Wie die Abschiebung nach Afghanistan funktioniert

Wer ausreisepflichtig ist und nicht geduldet wird, muss Deutschland verlassen. Diese Rechtslage soll häufiger als bisher umgesetzt werden.

Symbolbild.

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Foto: Christian Charisius

Düsseldorf. Erstmals wurden in der Nacht zum Donnerstag 34 abgelehnte Asylbewerber in einer Sammelabschiebung nach Afghanistan geflogen. Dieser Schritt hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Wir geben Antworten auf zentrale Fragen:

Warum sind Abschiebungen in das Kriegsland Afghanistan möglich?
Ausländer dürfen in jedes Heimatland außerhalb des Schengen- Raums abgeschoben werden. Das gilt nicht, wenn im Herkunftsland eine „erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ besteht. Niemand darf abgeschoben werden, wenn in der Heimat sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner „Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung bedroht sind. Laut Bundesregierung gibt es in Afghanistan „hinreichend sichere Gebiete“. Sechs weitere Bundesländer, darunter NRW, teilen diese Auffassung.

Sind weitere solcher Aktionen geplant?

Ja. Die Bundesregierung will diesen Weg fortsetzen, setzt dabei aber vor allem auf freiwillige Ausreisen. Pro Flug sollen bis zu 50 ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden. Schweden handelt ebenso. Als Basis dient ein Abkommen, das die Europäische Union mit Afghanistan geschlossen hat.

Wie viele ausreisepflichtige Afghanen gibt es in Deutschland?
Nach Auskunft der Bundesregierung sind von den rund 250 000 in Deutschland lebenden Afghanen etwa 12 500 ausreisepflichtig. Etwa 11 500 davon sind geduldet. Das heißt, sie dürfen wegen einer schweren Krankheit, fehlender Papiere oder aus anderen Gründen vorerst in Deutschland bleiben. Das Innenministerium geht davon aus, dass sich die Zahl der ausreisepflichtigen Afghanen erhöhen wird, weil viele Asylverfahren noch laufen. Berlin hofft, dass viele Betroffene freiwillig ausreisen. Dies soll 2017 durch das Programm „Starthilfe plus“ gefördert werden.

Trägt der Steuerzahler die Kosten der Flüge?

Ja, aber nicht der deutsche Steuerzahler allein. Die Kosten werden von der EU-Grenzschutzagentur Frontex übernommen, die von den EULändern finanziert wird. Der jüngste Flug hat laut Bundesinnenministerium 350 000 Euro gekostet. Nicht eingerechnet sind darin die Personalkosten.

Bekommen die Rückkehrer Geld?
Ja. Wer als Ausreisepflichtiger freiwillig in seine Heimat zurückkehrt, erhält 700 Euro. Die übrigen Abgeschobenen haben pro Kopf 50 Euro bekommen.

Was geschieht, wenn die Abgeschobenen wieder nach Deutschland kommen?
Ihnen droht die sofortige Abschiebung. Ein erneuter Asylantrag ist so gut wie ausgeschlossen, weil die meisten Flüchtlinge inzwischen mit Fingerabdrücken, Foto und Personendaten erfasst sind.

Wäre der Flüchtling, der in Freiburg eine Frau umgebracht haben soll, den deutschen Behörden aufgefallen, wenn er zur Fahndung ausgeschrieben gewesen wäre?
Laut Bundesinnenministerium ja. Hussein K. wurde am 12. November von der Bundespolizei überprüft. Ein Abgleich mit Datenbanken brachte aber keine Treffer, weil Griechenland es versäumte, ihn zur internationalen Fahndung auszuschreiben.

Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen entwickelt?

2015 gab es nach Angaben der Bundesregierung knapp 21 000 Abschiebungen. Daneben gab es etwa 37 000 freiwillige Ausreisen. Bis zum Ende dieses Jahres werden 90 000 Abschiebungen und freiwillige Ausreisen erwartet.

Warum dauern Abschiebungen oft so lange?
Weil es in vielen Fällen Probleme gibt: Betroffene tauchen vor dem Termin unter oder legen ein ärztliches Attest vor, mit dem sie belegen, dass sie wegen Krankheit reiseunfähig sind. Nicht selten sind die Atteste gefälscht. Markus Röhrl, der neue Kripo-Chef in Düsseldorf, hat im Gespräch mit unserer Zeitung zudem berichtet, wie schwierig es ist, Straftäter aus Nordafrika in ihre Heimat abzuschieben. So wüssten die Betroffenen genau, dass es ein sehr aggressives Verhalten oder eine plötzliche Krankheit eine Abschiebung verhindern könne, da der Pilot sie dann nicht an Bord nehme.

Wer trifft die Entscheidungen?
Abschiebungen sind Sache der Länder — zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden. Dort mangelt es allerdings oft an Personal.

Wie viele abgelehnte Asylbewerber leben denn überhaupt in Deutschland?

Mitte dieses Jahres lebten rund 550 000 Menschen in Deutschland, die irgendwann mal erfolglos einen Asylantrag gestellt haben, oft schon vor vielen Jahren. Mehr als die Hälfte von ihnen hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Weitere rund 35 Prozent haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie haben damit ein Bleiberecht. 52 870 Menschen waren Ende Juni als „ausreisepflichtige Personen ohne Duldung“ erfasst. Sie haben also keine Erlaubnis zu bleiben und müssen abgeschoben werden, sofern sie nicht freiwillig das Land verlassen.

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