Was sich zum 1. November rechtlich ändert

Berlin (dpa) - Zum Monatswechsel am Donnerstag (1. November) gibt es wieder einige rechtliche Änderungen. So werden alle Bürger nun nach und nach aufgefordert, sich pro oder kontra Organspende zu entscheiden.

Ein Überblick:

- ORGANSPENDE: Innerhalb der nächsten zwölf Monate bekommen alle Bürger über 16 Jahren Post von ihrer Krankenversicherung: Mit dem Start der Organspendereform haben die Kassen nun ein Jahr Zeit, ihren Versicherten einen Organspendeausweis mit Informationen darüber zu schicken. Die Techniker Krankenkasse beginnt direkt damit, andere Kassen warten noch ab. Die im Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg beschlossene Entscheidungslösung soll die Spendebereitschaft erhöhen. Alle Versicherten sollen mit der Kampagne informiert und um eine Entscheidung gebeten werden. Bisher musste man sich aktiv um das Thema kümmern und gegenüber den Angehörigen oder per Ausweis seine Spendebereitschaft bekunden, wenn man nach dem Tod seine Organe zur Verfügung stellen wollte.

- ZEITARBEIT: Die derzeit rund 850 000 Beschäftigten der Zeit- und Leiharbeit bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn steigt im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro und im Osten Deutschlands von 7,01 auf 7,50 Euro pro Stunde. Kein Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche darf künftig weniger bezahlen. Zudem treten die von den Tarifparteien vereinbarten Branchenzuschläge für Einsätze von Leiharbeitern in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie in Kraft. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten nach Angaben des Branchenverbandes IGZ die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften.

- KFZ-KENNZEICHEN: Auf Auto-Nummernschilder können künftig alte Kürzel zurückkehren, die nach Gebietsreformen verschwunden waren. Eine Verordnung erlaubt nun „mehr als ein Unterscheidungszeichen“ für einen Verwaltungsbezirk. Interessierte Länder müssen die Kürzel beim Bundesverkehrsministerium beantragen. Abkürzungen aus DDR-Zeit werden nicht reaktiviert. Ausgeschlossen sind auch Kürzel, die „gegen die guten Sitten verstoßen“. Schon jetzt tabu sind etwa Abkürzungen aus dem Nationalsozialismus wie SA und SS. Für Autofahrer sollen die Alternativkennzeichen freiwillig sein. Wer das Nummernschild wechseln will, muss die üblichen Gebühren bei der Zulassungsstelle zahlen.

- EINSPEISEVERGÜTUNG FÜR SONNENSTROM: Neue Besitzer von Photovoltaik-Anlagen werden künftig weniger Geld für ihre Stromeinspeisung erhalten. Vom 1. November bis zum 31. Januar 2013 sollen die Vergütungssätze laut Bundesnetzagentur jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent gekürzt werden. Der Zubau von PV-Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September hat er nach Angaben der Bundesnetzagentur fast ein Gigawatt betragen. Damit wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor um mehr als das Doppelte überschritten worden. Deshalb wird die Einspeisevergütung zusätzlich abgesenkt.

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