Was die Euro-Kläger in Karlsruhe anprangern

Am Mittwoch entscheidet das Verfassungsgericht, welchen Spielraum die Politik in der Schuldenkrise hat.

Berlin. Die Hilfsmaßnahmen für notleidende Euro-Staaten wie Griechenland sind in Politik und Gesellschaft höchst umstritten. Manche Euro-Gegner möchten die D-Mark wiederhaben. Einige von ihnen zogen vor das Karlsruher Bundesverfassungsgericht, das heute sein mit Spannung erwartetes Urteil verkündet.

Die europäische Währungsunion und der Euro sind aus Sicht der Kläger gescheitert. Die von der Bundesregierung geplanten Milliardenhilfen könnten die gemeinsame Währung nicht retten, starken Geldgebern wie Deutschland aber werde schwerer Schaden zugefügt, meinen sie.

Überschuldete Staaten wie Griechenland sollten die Euro-Zone verlassen und ihre frühere Währung wieder einführen. Zudem verstießen die Hilfen gegen die Nichtbeistandsklausel der EU-Verträge, wonach die Länder Schulden anderer Staaten nicht übernehmen dürfen.

Die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen der europäischen Integration sind aus Sicht der Kläger damit überschritten. Zudem würden die Mitbestimmungsrechte des Bundestages ausgehebelt. Eine hohe Verschuldung über Jahre hinaus schränke das Haushaltsrecht der Abgeordneten jetzt und in Zukunft stark ein.

Zu der Gruppe der Kläger um den Staatsrechts-Professor Karl Albrecht Schachtschneider gehören die Finanzexperten Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm Hankel sowie der frühere Thyssen-Chef Dieter Spethmann.

Außerdem geklagt hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, der im Juni 2010 mit einem Eilantrag gegen die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm gescheitert war. Die anderen hatten, mit Ausnahme Spethmanns, schon 1998 erfolglos gegen die Einführung des Euros geklagt.

Wegweisend war unter anderem das „Maastricht-Urteil“ von 1993. Damals entschieden die Bundesverfassungsrichter, dass der EU-Vertrag von Maastricht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass mit der Wirtschafts- und Währungsunion Kompetenzen auf die Europäische Union übertragen werden, verstoße nicht gegen das Demokratieprinzip.

Im Lissabon-Urteil von 2009 erklärten die Richter das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß, setzten der weiteren europäischen Integration jedoch Grenzen.

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