Neues Gesetz Waffenbesitz wird strenger kontrolliert

Berlin · Der Bundestag beschließt ein neues Gesetz für Jäger und Sportschützen. Ein Überblick.

 Für Jäger und Sportschützen gilt künftig, dass ihr „Bedürfnis“ für einen Waffenbesitz fünf Jahre und dann noch einmal zehn Jahre nach der erstmaligen Erlaubniserteilung geprüft wird.

Für Jäger und Sportschützen gilt künftig, dass ihr „Bedürfnis“ für einen Waffenbesitz fünf Jahre und dann noch einmal zehn Jahre nach der erstmaligen Erlaubniserteilung geprüft wird.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Mehr als 5,3 Millionen Schusswaffen sind in Deutschland offiziell in privater Hand. Für ihre Besitzer, zumeist Jäger oder Sportschützen, sollen künftig strengere Regeln gelten. Das beschloss der Bundestag am  Freitag mit den Stimmen von Union und SPD in Berlin. Der Vorlage muss auch noch die Länderkammer zustimmen. Nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Was regelt das neue Gesetz konkret?

Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf eine stärkere Kontrolle des Besitzes von Schusswaffen zielt. Für Jäger und Sportschützen gilt künftig, dass ihr „Bedürfnis“ für einen Waffenbesitz fünf Jahre und dann noch einmal zehn Jahre nach der erstmaligen Erlaubniserteilung geprüft wird. Danach soll der Nachweis für die Mitglied­schaft in einem Schießsportverein genügen. Darüber hinaus werden bestimmte Wechselmagazine verboten, wobei es hier aber einen Bestandsschutz gibt. Ausgenommen sind Magazine, die vor dem  Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 13. Juni 2017 von ihren Besitzern ordnungsgemäß angezeigt wurden. Zugleich wird das Nationale Waffenregister ausgebaut, um eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen sicherzustellen.

Gibt es Sonderregelungen für Jäger?

Ja. So dürfen Jäger künftig unter erleichterten Bedingungen Schalldämpfer erwerben. Auch wird das generelle Verbot zur Verwendung von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen aufgehoben. In Zukunft können die Bundesländer die Nutzung dieser Technik in Ausnahmen gestatten. Für die Bundesländer ist noch eine weitere Regelung vorgesehen: Sie werden ermächtigt, an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.

Was ist noch neu?

Der Verfassungsschutz bekommt mehr Arbeit. Eingeführt wird  eine Regelanfrage bei der Behörde, ob dort Informationen über verfassungsfeindliche oder extremistische Aktivitäten des Waffenbesitzers vorliegen. Eine solche Abfrage muss auch vor der Ausstellung eines Waffenscheins erfolgen. Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung  gelten künftig in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig. Das heißt, ihnen kann der Waffenbesitz verweigert und  eine schon erteilte Erlaubnis entzogen werden. Dazu muss die betreffende Vereinigung auch noch nicht formell verboten sein. Auf diese Weise könnte zum Beispiel der Waffenbesitz bei sogenannten Reichsbürgern erschwert werden.

Wie sind die Reaktionen?

Das Gesetz war lange umstritten, was sich auch noch einmal in der gestrigen Bundestagsdebatte zeigte. Während Abgeordnete von Union und SPD die neuen Bestimmungen als angemessen verteidigten, ließen Redner der Opposition kaum ein gutes Haar an der Vorlage. Der AfD-Parlamentarier Martin Hesse meinte gar, damit würden rechtmäßige Waffenbesitzer „drangsaliert“. Auch kritisierte er mögliche Waffenverbotszonen als politischen Aktionismus, weil die Polizei sie mangels Personal nicht kontrollieren könne. Derweil sprach der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle von einem Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer. Die AfD und die Liberalen  stimmten gegen das Gesetz. Linke und Grüne enthielten sich.

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