Vorratsdaten: FDP hofft auf Änderung auf EU-Ebene

Berlin (dpa) - Bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung sieht das Bundesjustizministerium nach wie vor keinen Grund zur Eile.

Die EU-Kommission habe angekündigt, bis Anfang 2012 einen Vorschlag zur Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie zu machen, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). „Es wäre schwer verständlich, jetzt eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung in Gang zu setzen, wenn die Grundlage dieser Datenspeicherung, die EU-Richtlinie, gerade vor einer Veränderung steht“, sagte er.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die alte Regelung im März 2010, nach der Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert wurden, gekippt. Seitdem streitet die Koalition über eine Neuregelung - dafür ist Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig. Das von ihr vorgeschlagene Verfahren, bei dem Daten grundsätzlich nur bei einem konkreten Anfangsverdacht gesichert werden sollen (Quick Freeze), hält die Union aber für völlig unzureichend.

Stadler sagte, die anhaltende EU-Debatte bedeute nicht unbedingt, dass Deutschland in der Zwischenzeit untätig sein solle. „Die Alternative, die wir vorschlagen - Quick Freeze - liegt als fertiger Gesetzentwurf auf dem Tisch.“ Die entsprechende EU-Richtlinie sieht bislang eine Mindestspeicherfrist von sechs Monaten vor. Zwar räumte Stadler ein, dass zahlreiche Staaten an der jetzigen Form der Vorratsdatenspeicherung festhalten wollten, „aber es wird auch über Alternativen nachgedacht“.

Der FDP-Politiker bekräftigte, die kürzliche Einigung beim Streitthema Anti-Terror-Gesetze habe weder mit der geplanten Steuerreform noch etwas mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun gehabt. „Sie war nicht unter die Voraussetzung gestellt, dass bei anderen Themen auch Einigungen erzielt werden“, betonte Stadler. Dagegen hatten Unionspolitiker gefordert, nun müsse die FDP sich endlich auch bei der Vorratsdatenspeicherung bewegen.

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