Vizepräsidentenposten Schäuble will sich Drohungen der AfD nicht beugen und bezieht Stellung

Berlin · Dreimal hat die AfD versucht, einen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestags durchzukriegen. Dreimal ist sie gescheitert. Doch sie besteht darauf, dass ihr der Posten zusteht. Der Bundestagspräsident hat eine etwas andere Sicht der Dinge.

Vizepräsidentenposten: Schäuble will sich Drohungen der AfD nicht beugen
Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die Position der AfD zurückgewiesen, sie habe einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten im Parlament. „Es gibt keinen Rechtsanspruch“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe lediglich eine „Verabredung“ in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne.

Dann gelte: „Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Und wenn ein vorgeschlagener Kandidat diese Mehrheit nicht bekommt, dann ist er nicht Vizepräsident. Da ist nichts Unklares dran.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland sagte dazu der dpa: „Es ist schlimm, dass der Bundestagspräsident, der alle Fraktionen repräsentieren sollte, solche Äußerungen tätigt. Letztendlich wird das Bundesverfassungsgericht dies klären.“

Die AfD ist bislang mit drei Bewerbern gescheitert, einen Vizepräsidentenposten zu bekommen. Keiner von ihnen erhielt die erforderliche Mehrheit. Die Partei hat damit gedroht, nun in jeder Sitzungswoche einen Kandidaten zur Wahl zu stellen. Dazu sagte Schäuble: „Warum soll ich mich durch Drohung als frei gewählter Abgeordneter des Bundestages zu einer Entscheidung zwingen lassen?“ Gauland erwiderte: „Von Drohung kann überhaupt nicht die Rede sein.“

In Paragraf 1 der Geschäftsordnung des Bundestags steht: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Anschließend ist das von Schäuble dargestellte Wahlverfahren beschrieben. Für die ersten beiden Wahlgänge braucht ein Bewerber eine Mehrheit von 355 Stimmen. Im dritten Wahlgang benötigt er nur noch mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Davon hatte sich vor allem die zweite, von der AfD-Fraktion aufgestellte Kandidatin, Mariana Harder-Kühnel, einen Erfolg versprochen. Die als gemäßigt geltende Abgeordnete hatte Gespräche mit Vertretern der anderen Fraktionen - mit Ausnahme der Linken - geführt. Anschließend appellierte Harder-Kühnel an die Abgeordneten, sich zumindest zu enthalten, wenn sie sie schon nicht wählen wollten. „Enthaltung wäre das Zauberwort.“

In der Abstimmung Anfang April gab es dann jedoch nur 43 Enthaltungen, aber 423 Nein- und nur 199 Ja-Stimmen.

(dpa)
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