Neuer Befangenheitsantrag : Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess verzögern sich
München (dpa) - Auf der Zielgeraden des Münchner NSU-Prozesses verzögert sich der mit Spannung erwartete Beginn der Verteidiger-Plädoyers. Grund ist ein angekündigter, neuer Befangenheitsantrag des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben.
Dessen Anwälte erbaten sich am Dienstag Zeit bis Mittwoch, um diesen vorzubereiten. Das Münchner Oberlandesgericht unterbrach das seit bald fünf Jahren laufende Verfahren bis Mittwochvormittag.
Nach der Terminplanung des Gerichts hätten am Dienstag eigentlich die beiden Vertrauensanwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Mathias Grasel und Hermann Borchert, mit ihren Schlussvorträgen beginnen sollen. Nun könnte sich dies sogar auf kommende Woche verschieben. Die mutmaßliche Rechtsterroristin ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und weiteren Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt; neun Morde waren rassistisch motiviert.
Die Bundesanwaltschaft hat die Höchststrafe für Zschäpe verlangt: lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Zschäpe dagegen hatte in schriftlichen Einlassungen argumentiert, sie habe von den Morden und Anschlägen, die ihre beiden Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begingen, immer erst im Nachhinein erfahren.