Journalistenverband kritisiert Urteil NPD-Demo in Hannover gegen kritische Journalisten ist zulässig

Das Verwaltungsgericht hat ein Verbot der NPD-Kundgebung in Hannover aufgehoben. Im Fokus des Aufmarschs soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben.

 Die NPD darf in Hannover nun doch marschieren.

Die NPD darf in Hannover nun doch marschieren.

Foto: dpa/Oliver Mehlis

Das Verwaltungsgericht Hannover hat das von der Polizei verhängte Verbot der für Samstag geplanten NPD-Kundgebung in der niedersächsischen Hauptstadt gekippt. Es gab am Freitag einem von der rechtsextremem Partei eingereichten entsprechenden Eilantrag statt. Die Polizei legte dagegen aber vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein. Die Richter bestätigten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover.

Dieses sei zutreffend davon ausgegangen, dass die von der Polizeidirektion angeführten Gründe ein vollständiges Verbot der Versammlung nicht rechtfertigten, teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitagabend mit (Az.: 11 ME 376/19). Die Polizeidirektion kann nun noch das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Anhänger der NPD wollen am Samstag in der Innenstadt von Hannover demonstrieren. Im Fokus soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Internetseite führt die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.

Laut Polizei waren durch "öffentliche Quellen" Tatsachen bekannt geworden, die "eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit" durch die Versammlung der NPD belegten. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die geplante Kundgebung gefährde Grundrechtsgarantien wie die Pressefreiheit nicht direkt, sondern nur "mittelbar" durch einen einschüchternden Kontext, in den sie gestellt werde, hieß es zur Begründung. Dies rechtfertige kein Komplettverbot. Die Polizei könne für die Teilnehmer aber Versammlungsbeschränkungen und Auflagen anordnen, hieß es. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigten diese Auffassung.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese sei "nicht zu verstehen", erklärte DJV-Bundeschef Frank Überall. Die NPD habe ihn ihrem Demonstrationsaufruf drei Journalisten persönlich angegriffen und "an den Pranger gestellt".

(AFP/dpa)
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