"Spiegel"-Bericht USB-Stick belastet Hauptverdächtigen im Mordfall Lübcke

Berlin · Der Hauptverdächtige im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., soll eine Datei mit "Vorsichts-Regeln" gespeichert haben. Sein Verteidiger versucht dieses Indiz zu entkräften.

 Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin im Juli 2019 beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht.

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin im Juli 2019 beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht.

Foto: dpa/Uli Deck

Der Hauptverdächtige im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird nach "Spiegel"-Informationen durch neue Indizien belastet. Auf einem verschlüsselten USB-Stick, den Ermittler bei dem tatverdächtigen Rechtsextremisten Stephan E. fanden, war eine Datei mit "Vorsichts-Regeln" gespeichert, wie das Magazin in seiner neuen Ausgabe berichtet. Dabei handele es sich um eingescannte handschriftliche Notizen, die E. offenbar als Gedächtnisstütze verfasst habe.

Unter anderem war dort dem Bericht zufolge zu lesen, dass Textilspuren - also zum Beispiel Fasern der Kleidung - sowie DNA-Spuren am Tatort vermieden werden müssten. Außerdem werde in dem Text die Wichtigkeit guter Ortskenntnisse betont.

Wie der Spiegel" weiter berichtete, wurde die "planvolle Vorgehensweise" bei der Tötung Lübckes laut Bundesgerichtshof (BGH) auch durch Aussagen von E. deutlich, wonach auf der Autofahrt zum Wohnhaus des Opfers "Tarnkennzeichen" benutzt wurden, die über den echten Kennzeichen befestigt und später wieder entfernt wurden.

Der von E. behaupteten Version, er und sein rechtsextremer Komplize Markus H. hätten Lübcke lediglich einschüchtern wollen, folgt der BGH dem Bericht zufolge nicht: Trotz aller Anstrengungen, Spuren zu vermeiden, seien E. und H. dem Regierungspräsidenten Lübcke unmaskiert gegenübergetreten - und hätten sich so, anders als bei einer "geplanten Tötung", der "Gefahr einer Identifizierung durch das Tatopfer" ausgesetzt.

E.s Verteidiger erklärte dem Bericht zufolge auf "Spiegel"-Anfrage, dass die Datei auf dem USB-Stick aus der Zeit vor 2010 stamme und keinen Bezug zum Fall Lübcke habe.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus. E. gestand die Tat zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Zuletzt bezichtigte E. einen Komplizen, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben.

(AFP)
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