Neutralitätsgesetz bestätigt : Urteil: Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
Berlin (dpa) - In Berlin bleibt es vorerst beim Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt wies die Klage einer muslimischen Grundschullehrerin ab, die mit Kopftuch vor der Klasse stehen wollte.
Mit dem Urteil bestätigte das Gericht überraschend klar das Berliner Neutralitätsgesetz. „Es ist gültig, es ist nicht verfassungswidrig, es ist anzuwenden“, sagte Richter Arne Boyer. Die Klage sei unbegründet. Eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ist möglich.
Das Neutralitätsgesetz untersagt Berliner Polizisten, Lehrern an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeitern, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.
Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne. Sie war einen Tag an einer Grundschule und wurde wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit.
Es ist nicht der erste Fall einer muslimischen Lehrerin, der in Berlin vor Gericht landete. 2017 hatte das Landesarbeitsgericht einer Frau mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen. Sie hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt worden. Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach jedoch von einem Einzelfall.
Zwei weitere Verfahren liegen beim Arbeitsgericht. Eines davon betrifft die Lehrerin aus dem aktuellen Rechtsstreit. Sie will vom Land in einem zweiten Verfahren entschädigt werden. Sie sei wegen ihrer Religion benachteiligt worden, hat sie laut Gericht geltend gemacht.