Union und SPD wollen Snowden in Moskau treffen

Berlin (dpa) - Streit im NSA-Untersuchungsausschuss: Trotz Widerstands der Oppositionsparteien haben Union und SPD beschlossen, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden in Moskau zu treffen.

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Nach kontroverser Diskussion stimmten Linke und Grüne gegen den Antrag. Sie forderten stattdessen, die Bedingungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland zu schaffen. Dieser Antrag wurde mit Mehrheit der Koalition abgelehnt.

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Das „informelle Gespräch“ mit Snowden zur Vorbereitung einer regulären Anhörung soll nach dem Willen der Koalitionsvertreter Anfang Juli stattfinden. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sprach von einer sinnlosen „Kaffeefahrt“. Die Linken-Obfrau im Ausschuss, Martina Renner, meinte, durch den Beschluss solle eine Vernehmung Snowdens in Berlin verhindert werden. Grüne und Linke äußerten zudem die Befürchtung, dass eine Reise des Ausschusses nach Moskau von der russischen Führung instrumentalisiert werden könnte.

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Grüne und Linke fordern seit langem eine reguläre Vernehmung Snowdens in Deutschland. In einem Schreiben an den Ausschuss hatte die Bundesregierung allerdings keine Zusage gegeben, dass dieser bei einer Vernehmung in Deutschland nicht festgenommen oder an die USA ausgeliefert werden würde.

Snowden kann nach Einschätzung seines deutschen Anwalts auf Verlängerung seines Asyls in Russland hoffen. Eine Garantie dafür gebe es allerdings nicht, sagte Wolfgang Kaleck dem RBB-Inforadio. Am Mittwoch hatte bereits Snowdens Moskauer Anwalt erklärt, sein Mandant bemühe sich um eine weitere Aufenthaltserlaubnis in Russland. Moskau hat dem von den USA gesuchten Snowden 2013 Asyl gewährt - allerdings nur bis Ende Juli dieses Jahres.

Ein Jahr nach Bekanntwerden der NSA-Abhöraffäre beklagte der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir, dass es immer noch keine politischen Konsequenzen gebe. Es liege im fundamentalen Interesse auch der deutschen Bürger, dass Snowden in Deutschland aussagen könne. „Die Bundesregierung darf sich nicht weiter herausreden.“

Bei der Anhörung mehrerer juristischer Sachverständiger im Ausschuss wurden unterschiedliche Positionen zur Rechtmäßigkeit der Abhöraktivitäten deutlich. Der Völkerrechtler Prof. Stefan Talmon sagte, Spionage sei auch in Friedenszeiten grundsätzlich erlaubt. Ein Verstoß gegen das Völkerrecht sei es aber, wenn Abhöraktivitäten aus einer diplomatischen Vertretung oder einem Militärstützpunkt heraus unternommen würden.

Dagegen betonte der niederländische Völkerrechtler Douwe Korff, die NSA-Abhöraktionen seien eindeutig illegal. Dies treffe auch für das Ausspähen des Handys der Bundeskanzlerin zu. Talmon meinte dagegen: „Die Kanzlerin ist legitimes Objekt ausländischer Spionage.“

Generalbundesanwalt Harald Range will im Ermittlungsverfahren wegen Merkels abgehörten Handys die Kanzlerin nicht befragen. „Das steht nicht auf der Agenda“, sagte er am Mittwochabend in der ARD. Auch eine Befragung des Informanten Edward Snowden in Moskau stehe „im Augenblick nicht zur Debatte“.

Vertreter aller Fraktionen begrüßten die Ermittlungen. Nach Ansicht von Linken-Chefin Katja Kipping darf Ranges Entscheidung aber „nicht das letzte Wort sein“. „Es kann nicht sein, dass die Privatsphäre von 80 Millionen Bürgerinnen weniger wert ist als die der Kanzlerin. Das ist Zwei-Klassen-Justiz“, kritisierte sie in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag).

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