Union, FDP und Grüne stecken Finanzrahmen ab

Berlin. Keine neuen Schulden und keine neuen Substanzsteuern — für die Finanzpolitik einer möglichen Jamaika-Koalition haben die Unterhändler von Union, FDP und Grünen in der Nacht zu Mittwoch erste Pflöcke eingeschlagen:

 In der Nacht zu Mittwoch wurden bei den Sondierungsgesprächen erste Ergebnisse beim Thema Finanzen erzielt.

In der Nacht zu Mittwoch wurden bei den Sondierungsgesprächen erste Ergebnisse beim Thema Finanzen erzielt.

Foto: Kay Nietfeld

„Die Gesprächspartner sind sich darüber einig, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes eingehalten werden muss. Sie wollen einen ausgeglichenen Haushalt. Sie wollen keine Substanzsteuern einführen“. Hier haben sich Union und FDP in vollem Umfang durchgesetzt. Auch die Absage an neue Substanzsteuern geht zu Lasten der Grünen: Sie hatten sich für eine Vermögensteuer stark gemacht.

Aus den erwähnten Grundsätzen sollen nun die Finanzspielräume abgeleitet werden. Und zwar „unter Überprüfung der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung“. An dieser Stelle haben die Grünen gepunktet. So ist in der geltenden Finanzplanung zum Beispiel eine kräftige Aufstockung des Wehretats vorgesehen, was die Partei immer abgelehnt hat. Mit dem vereinbarten Prüfauftrag stehen auch die von der Union ermittelten 30 Milliarden Euro als Maximum für zusätzliche Ausgaben infrage.

In der Einigung sind sieben steuerliche Entlastungsmaßnahmen aufgeführt. Dazu gehört das Bekenntnis zur „Entlastung von Familien mit Kindern“ sowie von Beziehern „unterer und mittlerer Einkommen“. Beides war der Union und den Grünen wichtig. „Der Abbau des Solidaritätszuschlags“ war dagegen den Liberalen ein Herzensanliegen. Offen zeigte sich die FDP dafür, mit dem Soli-Abbau zunächst bei Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen zu beginnen. Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und der Abbau klimaschädlicher Subventionen. Darauf hatten die Grünen gepocht. Darüber hinaus bekennen sich alle Beteiligten zur Förderung des Mietwohnungsbaus, einer verbesserten Steuerabschreibung für die Abnutzung von Anlagekapital (AfA) sowie zur Einführung einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung.

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