UN-Experten rüffeln Deutschland wegen Menschenrechten

Genf (dpa) - Deutschland gilt in punkto Menschenrechte als Vorbild. UN-Experten sehen aber auch Mängel: Frauen müssten besser geschützt, Rechte von Asylanten sowie von Sinti und Roma stärker beachtet werden.

Besondere Sorge bereite ein „hohes Niveau von Gewalt, der Frauen mit Migrationshintergrund ausgesetzt sind, besonders jene türkischer und russischer Abstammung“, heißt es in einem am Donnerstag in Genf veröffentlichten UN-Bericht. Ungeachtet insgesamt guter Noten für die Menschenrechtslage in Deutschland gebe es weitere Defizite - darunter bei der Abschiebung von Asylbewerbern und der mangelnden Integration von Sinti und Roma.

Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen hätten Regierung und Behörden der Bundesrepublik zwar viel getan, erklärten die 18 Experten des UN-Menschenrechtsausschusses in ihrem turnusmäßigen Bericht zu Deutschland. Jedoch reichten die bisherigen Maßnahmen nicht aus. Bund und Länder sollten ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet intensivieren.

Vor allem müssten Schutzmaßnahmen für Frauen türkischer und russischer Herkunft verstärkt werden. Konkrete Angaben zur Begründung werden in dem Bericht nicht gemacht. Die Schlussfolgerungen des UN-Ausschusses beruhen allerdings auf detaillierten Auskünften der Bundesregierung zu zahlreichen Aspekten der Menschenrechtssituation in Deutschland. Solche Selbstauskünfte legen die UN-Mitgliedstaaten dem Ausschuss in regelmäßigen Abständen vor.

Die UN-Experten bemängeln auch, dass der Anteil von Frauen in den Führungsetagen der Privatwirtschaft in Deutschland immer noch niedrig sei. Man sei zudem besorgt darüber, dass es weiter ein Gehaltsgefälle zwischen Männern und Frauen gebe. Die Bundesregierung solle „ihre Bemühungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen des privaten Sektors deutlich verstärken“.

Zum Umgang mit Asylbewerbern heißt es, Deutschland solle es grundsätzlich möglich machen, deren Abschiebung auch in jene Staaten auszusetzen, die sich der Dublin-Verordnung angeschlossen haben. Sie schreibt vor, dass derjenige EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Bewerber ankommt und erstmals Boden der Europäischen Union betritt. Konkret wird dies von den UN-Experten im Falle Griechenlands kritisiert. Deutschland solle erklären, ob es den Stopp der Abschiebung nach Griechenland im kommenden Jahr verlängern wird.

Zudem soll die Bundesrepublik gewährleisten, dass keine Asylbewerber - selbst bei einem Terrorismusverdacht - in Länder mit Folterpraxis abgeschoben werden. Von solchen Herkunftsländern auf diplomatischem Wege Zusicherungen über eine anständige Behandlung zu erbitten, könne die betroffenen Personen erst recht dem Risiko unmenschlicher Behandlung nach der Rückkehr aussetzen.

Der UN-Menschenrechtsausschuss mahnt auch stärkere Bemühungen zur Integration von Sinti und Roma an. Dazu müsse ihnen ein besserer Zugang zu Bildung, Wohnen, Beschäftigung und Gesundheitsfürsorge ermöglicht werden. Mängel sehen die Experten auch bei der Verfolgung und Bestrafung rassistisch motivierter Straftaten. So müsse die Bundesregierung mehr tun, um die Verbreitung von Hass- und rassistischer Propaganda insbesondere im Internet zu unterbinden.

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