Fahrverbote Umweltministerin Hendricks fordert kostenlose Diesel-Nachrüstung

Düsseldorf. Im Streit um eine kostenlose Umrüstung älterer Diesel-Motoren erhöht die geschäftsführende Bundesregierung den Druck auf die Autohersteller. „Wer seinen Diesel nachrüsten kann und will, der sollte einen Anspruch darauf haben, dass der Hersteller das übernimmt“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) der „Süddeutschen Zeitung“.

Fahrverbote: Umweltministerin Hendricks fordert kostenlose Diesel-Nachrüstung
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Dies stehe den Verbrauchern zu.

„Es darf nicht sein, dass jetzt nur noch über Plaketten diskutiert wird und dabei die eigentlichen Verursacher des Problems aus dem Blick geraten“, kritisierte Hendricks. Die deutschen Autohersteller lehnen trotz drohender Fahrverbote in Städten mit hoher Luftbelastung eine teure und aufwendige Umrüstung älterer Dieselfahrzeuge bisher ab. Sie setzen weiterhin auf schnelle und günstigere Software-Updates.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, die Diesel-Nachrüstung durch Autohersteller zur „Chefsache“ zu machen. „Der politische Druck auf die Autohersteller muss viel größer werden“, sagte Müller, Chef des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv), der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.

Besitzer von Euro-5-Diesel bräuchten die Nachrüstung, um auch nach dem 1. September 2019 noch mit ihren Autos in die Innenstädte fahren zu können, sagte Müller. Verbraucher dürften hier nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben. Leider gebe es keinen einfachen und schnellen rechtlichen Weg, die Autohersteller zu verpflichten, Hardware-Nachrüstung anzubieten.

Der Verband prüfe, ob Schadenersatzklagen wegen der Wertverluste gegen Autobauer oder Kommunen möglich seien. „Ob und welche Ansprüche Verbraucher hier haben, wird der vzbv ganz genau prüfen“, kündigte Müller an. Die geplante Musterfeststellungsklage sei „grundsätzlich auch geeignet, eine Entscheidung über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei Fahrverboten schnell und effizient herbeizuführen“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Entschädigungen allerdings ausgeschlossen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag geurteilt, dass Städte zur Senkung der Stickoxid-Belastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen dürfen. Dazu sei keine bundeseinheitliche Regelung nötig. Allerdings verwiesen die Richter ausdrücklich darauf, dass bei Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und es auch Ausnahmen etwa für Handwerker geben muss. ck/AFP

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