Terrorist wehrt sich gegen Foto-Veröffentlichung

Karlsruhe (dpa) - Ein verurteilter islamistischer Terrorist wehrt sich vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihm.

Von heute an verhandeln die BGH-Richter darüber, ob die „Bild“-Zeitung das ungepixelte Foto des Mannes drucken durfte oder nicht (Az.: VI ZR 108/10). Der Kläger, Mitglied der Terrorgruppe „Ansar al-Islam“, hatte unter anderem geplant, den früheren irakischen Ministerpräsidenten zu ermorden und war 2008 vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Am Tag der Urteilsverkündung hatten die OLG-Richter Bildaufnahmen zwar gestattet, gleichzeitig aber verlangt, die Gesichter der Angeklagten müssten beim Abdruck unkenntlich gemacht werden. Daran hatte sich die „Bild“-Zeitung nicht gehalten. Der Mann hatte daraufhin geklagt und vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin Recht bekommen.

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