Steuerhinterziehung: Stuttgarter SPD-Fraktionschef muss zahlen

Stuttgart (dpa) - Der SPD-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Claus Schmiedel, muss wegen Steuerhinterziehung 17 500 Euro Strafe zahlen, weil er die Abgabefrist für seine Steuererklärung für 2008 um vier Jahre überzogen hat.

Steuerhinterziehung: Stuttgarter SPD-Fraktionschef muss zahlen
Foto: dpa

Das Stuttgarter Amtsgericht habe deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen zugestellt, sagte Schmiedels Anwalt Wolfgang Frank der Nachrichtenagentur dpa. Darüber hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Schmiedel will den Strafbefehl akzeptieren. „Herr Schmiedel hat den Wunsch, zu dieser Sache zu stehen“, sagte Frank der dpa. Der Zeitung sagte Schmiedel: „Sie können sicher sein, dass ich daraus meine Lehren gezogen habe. Ich wollte und konnte dem Staat Steuern nicht vorenthalten, sehe aber ein, dass die Rechtsprechung mein Verhalten als Steuerhinterziehung wertet.“

Schmiedel, seit 2008 Chef der SPD-Landtagsfraktion, hatte die Abgabefrist für seine Steuererklärung 2008 um vier Jahre überschritten. Nach früheren Angaben seines Anwalts hat Schmiedel ausstehende Beträge in einer Größenordnung von 20 000 Euro inzwischen nachbezahlt.

Der 63-jährige Schmiedel hatte die Verspätung damit erklärt, er habe damals Probleme mit seinem Steuerberater gehabt und die Erklärung selbst in die Hand nehmen wollen. Trotz Mahnungen des Fiskus habe er die Sache wegen Arbeitsüberlastung „schleifen lassen“.

Ein Strafbefehl kann sowohl eine Geldstrafe nach Tagessätzen (Jahreseinkommen heruntergebrochen auf einen Tag) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr umfassen. Als Fraktionschef erhält Schmiedel das Doppelte einer monatlichen Diät von 7199 Euro. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

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