Urteil Ständig überwacht? Verfassungsgericht schützt Autofahrer bei Kennzeichen-Scan

Karlsruhe · So nicht, sagen die höchsten deutschen Richter: Drei Bundesländer müssen beim Nummernschild-Abgleich zu Fahndungszwecken nachbessern. Das könnte auch Folgen für Diesel-Fahrer haben, meint die Opposition.

 Autokennzeichen-Abgleich in drei Ländern zum Teil verfassungswidrig.

Autokennzeichen-Abgleich in drei Ländern zum Teil verfassungswidrig.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Ob geschäftlich oder privat unterwegs - im Auto fühlen wir uns oft wie in den eigenen vier Wänden. Dass an manchen Strecken Polizeifahnder sehr genau registrieren, wer dort alles vorbeikommt, dürfte den wenigsten bewusst sein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die Überwachung in einigen Fällen für bedenklich - und verschärft mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen die Vorgaben. (Az. 1 BvR 2795/09 u.a.)

Worum geht es genau?

Um den sogenannten automatisierten Kennzeichen-Abgleich. Dabei ist eine Kamera auf die Fahrspur gerichtet und nimmt jedes Auto von hinten mit einem unsichtbaren Infrarotblitz auf. Auch Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung werden registriert. Eine Software liest das Kennzeichen aus, ein Rechner checkt, ob es polizeibekannt ist. Wenn nicht, werden die Daten automatisch wieder gelöscht. Gibt es eine Überstimmung, schaut sich ein Polizist die Sache genauer an. Schlechtes Licht oder Schmutz am Nummernschild löst relativ oft falschen Alarm aus. Gespeichert werden nur echte Treffer - diese Autos können von der Polizei verfolgt und angehalten werden.

Wozu das Ganze?

Mehrere Bundesländer setzen die Technik ein, um kriminellen Banden das Handwerk zu legen oder Extremisten und Unruhestifter im Blick zu behalten. Dafür werden die Nummernschilder mit den Kennzeichen abgeglichen, die im Schengener Informationssystem (SIS) und im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) zur Fahndung ausgeschrieben sind. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält das für unverzichtbar: Die Polizei habe damit Schleusungen aufgedeckt, gestohlene Autos oder Rauschgift sichergestellt und auch schon Menschen mit Suizidabsicht oder in der Hand von Verbrechern gerettet.

Wie viel bringt der Kennzeichen-Abgleich wirklich?

Das hängt davon ab, was man als Erfolg wertet. „Allein schon ein Treffer sowie der entsprechende Fahndungserfolg rechtfertigen den Aufwand, denn ein Täter hinterlässt auch immer ein Opfer“, meint der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. Die Geräte müssen allerdings recht häufig knipsen, um einen Treffer zu landen. In Bayern kommen auf jährlich grob 102 Millionen Aufnahmen etwa 10 000 Treffer. Nur jede 10 200. Aufnahme führt also zum Erfolg. In Hessen wurden 2017 laut Ministerium etwas mehr als eine halbe Million Kennzeichen geknipst, 5129 Mal wurde ein Treffer gemeldet. Demnach führte dort ungefähr jede 97. Aufnahme zum Erfolg.

Wo überall wird die Technik eingesetzt?

Gegenstand des Karlsruher Verfahrens waren Polizeigesetze aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Aber auch Niedersachsen nutzt zum Beispiel die Technik. Dort meldeten laut Innenministerium 2017 zwölf mobile Geräte 1378 verdächtige Kennzeichen. In 461 Fällen habe es sich tatsächlich um ein gesuchtes Fahrzeug gehandelt. In Bayern passieren jeden Monat durchschnittlich rund 8,5 Millionen Fahrzeuge insgesamt 28 Anlagen. In Hessen wird das System derzeit nur noch vereinzelt an der Autobahn 3 nahe Limburg eingesetzt. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Bremen verzichten ganz darauf. Schleswig-Holstein hat den Kennzeichen-Abgleich wieder abgeschafft. Die Regelung dort hatte Karlsruhe bereits 2008 gekippt - unverhältnismäßig und viel zu unklar, hieß es damals.

Was haben die Verfassungsrichter jetzt entschieden?

Schon 2008 hatte der Erste Senat klargestellt, dass der Kennzeichen-Abgleich auf keinen Fall flächendeckend erfolgen darf. Nach weiteren Verfassungsbeschwerden von Autofahrern betonen die Richter nun, dass Polizei-Kontrollen zur gezielten Suche nach Personen oder Sachen nie anlasslos stattfinden dürfen - anders als etwa Verkehrskontrollen, bei denen es um riskantes Verhalten geht. Sie müssen sich „auf den Schutz von Rechtsgütern von erheblichem Gewicht“ beschränken. Die Bürger müssten sich fortbewegen können, ohne „dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein“. Damit sind alle drei beanstandeten Vorschriften in Teilen verfassungswidrig, bis Ende 2019 muss nachgebessert werden.

Hat die Entscheidung weitere Auswirkungen?

Nach Einschätzung von Grünen und FDP schränken die Vorgaben aus Karlsruhe auch die geplante Kontrolle von Diesel-Fahrverboten in Städten mit zu schmutziger Luft ein. Nach heftiger Kritik hat das Bundeskabinett im Januar bereits einen nachgebesserten Entwurf verabschiedet, wonach es nur stichprobenartige Kontrollen geben soll.
Auch für die Schleierfahndung im 30-Kilometer-Bereich bis zur Grenze habe die Entscheidung Konsequenzen, meint die FDP. Die Grünen sehen darin auch Rückendeckung dafür, dass sie die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) befürwortete Ausweitung der automatischen Gesichtserkennung ablehnen.

(dpa)
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