Spitzensteuersatz Spitzensteuersatz erhöhen? Große Koalition zerstritten

Düsseldorf · Finanzminister Olaf Scholz (SPD) stößt mit seiner Idee auf Widerstand in der Union. Fachanwalt für Steuerrecht stimmt zu.

 Möchte den Spitzensteuersatz gerne auf 45 Prozent erhöhen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). 

Möchte den Spitzensteuersatz gerne auf 45 Prozent erhöhen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). 

Foto: dpa/Michael Kappeler

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stößt mit seiner Idee, den Spitzensteuersatz anzuheben, auf Widerstand beim Koalitionspartner. „Jede Debatte über Steuererhöhungen ist Gift für die Konjunktur“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) der „Bild“-Zeitung. „Wir brauchen stattdessen Steuerentlastungen für alle Bürger, für schwache und starke Schultern gleichermaßen. Deshalb schließt der Koalitionsvertrag Steuererhöhungen zu Recht kategorisch aus“, so Altmaier. CSU-Chef Markus Söder lehnt die Pläne aus den Reihen der SPD ebenfalls ab. Das wäre ein falsches Signal gegen die Leistungsträger im Land. „Mit der CSU wird es das nicht geben“, so Söder.

Scholz hatte sich zuvor für eine stärkere Belastung von Top-Verdienern ausgesprochen. „Wenn aber für sehr hohe Einkommen der Spitzensteuersatz moderat um drei Prozentpunkte auf 45 anstiege, fände ich das nur gerecht. Übrigens lag er zu Zeiten des Kanzlers Kohl mal bei 56 Prozent, heute liegt er bei 42 Prozent“, sagte Scholz der „Zeit“.

Dieses Konzept schlägt auch Guido Holler vor, Düsseldorfer Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht. Auf Nachfrage dieser Zeitung weist er darauf hin, dass der aktuelle Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem steuerpflichtigen Jahres-Einkommen von 254.447 Euro (Ledige) und 508.894 Euro (Verheiratete) als sogenannte Reichensteuer einen Sprung auf 45 Prozent macht. „Den Spitzensteuersatz von 45 Prozent würde ich nicht erhöhen, aber die Progression so anpassen, dass sie nicht bei 42 Prozent pausiert und erst bei gut 254.000 Euro weiter steigt, sondern den Satz von 45 Prozent eher erreicht“, erläutert Holler. Der Anwalt würde die zusätzlichen Einnahmen einsetzen, um den Steuertarif im unteren Teil zu verändern: Entlastung für steuerpflichtige Haushaltseinkommen bis 70.000 Euro, steigende Belastung für höhere Einkommen. „Handlungsbedarf“ sieht Holler zudem bei den „überaus komplizierten Regelungen von Unternehmensübergängen (Schenkung oder Erbschaft).“ Vorstellbar sei, „eine insgesamt niedrigere Steuer zu erheben und die Begünstigungen für Unternehmen und gegebenenfalls auch für vermietete Wohnungen zu streichen.“

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