Sondergremium zur Euro-Rettung ist verfassungswidrig

Karlsruhe. Dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen im Wesentlichen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Das Gericht erklärte damit eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF für unwirksam. dpa

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