Betätigungsverbot : Seehofer verbietet Hisbollah in Deutschland
Berlin Im Libanon ist die pro-iranische und anti-israelische Hisbollah eine Partei mit viel Macht, einer eigenen Miliz und einer Wohltätigkeitsorganisation. Der Handlungsspielraum der Schiiten-Organisation wird jetzt weiter eingeschränkt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat ein Betätigungsverbot für die Hisbollah ausgesprochen. Die schiitische Islamisten-Vereinigung muss ihre Aktivitäten in Deutschland nun einstellen. Polizisten durchsuchten am frühen Morgen vier Moscheen und Vereine, die der Bewegung zugerechnet werden: die Al-Irschad-Moschee in Berlin, die Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen, das Imam Mahdi Zentrum in Münster und die Vereinsräume der Gemeinschaft libanesischer Emigranten in Dortmund. Die Verbotsverfügung, über die zuerst „Bild“ berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Die Hisbollah hat hierzulande offiziell keinen Ableger. Ihre Anhänger halten dennoch untereinander Kontakt. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nutzt die vom Verfassungsschutz als „terroristische Vereinigung“ eingestufte Gruppierung Deutschland vor allem als Rückzugsraum und zum Sammeln von Spenden.
Der Bundestag hatte die Bundesregierung zuvor aufgefordert, ein Betätigungsverbot für die Hisbollah zu erlassen. Ein entsprechender Antrag wurde im Dezember mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP beschlossen. AfD, Linke und Grüne enthielten sich.
Das Betätigungsverbot bedeutet aus Sicht des Ministeriums auch, dass Kennzeichen der Hisbollah nicht mehr gezeigt werden dürfen. Außerdem kann Vermögen eingezogen werden. Versammlungen von Hisbollah-Anhängern sind nunmehr verboten. Beim sogenannten Al-Kuds-Marsch, einer anti-israelischen Demonstration, die alljährlich in Berlin stattfindet, war das Zeigen von Hisbollah-Fahnen bereits in den vergangenen Jahren verboten gewesen. Das Symbol der Gruppe ist ein grüner Schriftzug auf gelbem Grund mit einer Hand, die ein Sturmgewehr hält.
Mit Anschlägen in Deutschland oder Auswirkungen auf deutsche Interessen im Libanon als Folge der Verbotsverfügung rechnet die Bundesregierung nicht.