Schwarz-rote Rentenpläne verfassungsrechtlich zweifelhaft

Berlin (dpa) - Das Vorhaben von Union und SPD, zur Finanzierung neuer Leistungen Anfang 2014 auf die Senkung des Rentenbeitrags zu verzichten, stößt auf massive verfassungsrechtliche Bedenken.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält ein solches Vorgehen nur dann für korrekt, wenn das geltende Gesetz noch in diesem Jahr geändert wird. Dies ist aber in einem ordentlichen Verfahren nicht mehr zu erreichen.

Union und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen verabredet, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent zu belassen, also auf eine Senkung um 0,6 Punkte zu verzichten. Dies bringt für die Verbesserung der Mütterrente sechs Milliarden Euro. Der Plan geht aber nur auf, wenn der Automatismus der Beitragsanpassung per Gesetz noch in diesem Jahr geändert wird. Bislang ist der Beitrag zu senken, wenn die Renten-Rücklage 1,5 Monatsausgaben übersteigt. Das ist mit derzeit 31 Milliarden Euro oder 1,75 Monatsausgaben der Fall.

Nach dem Plan der Koalitionäre in spe soll die erforderliche Gesetzesänderung am 19. Dezember im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Verabschiedet werden könnte sie dann endgültig Anfang Februar im Bundesrat - mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar 2014. Dies aber geht nach dem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin vorliegenden Gutachten des Bundestages nicht.

Zur Frage, ob der Rentenbeitrag gesenkt wird oder nicht, lässt das Gutachten keinen Zweifel: Es gebe dafür keinen Gestaltungsspielraum. Das heißt: Eine rückwirkende Regelung geht nicht. Allerdings müsse für ein neues Gesetzgebungsverfahren „nicht bis zum Ablauf des Jahres 2014 gewartet werden“. Ein Termin dafür könnte der 1. April sein. Allerdings brächte das Schwarz-Rot in die wenig komfortable Lage, zuerst den Rentenbeitrag zu senken, um ihn nur wenig später wieder zu erhöhen.

Der Grund, das Gesetz nicht schon jetzt ins parlamentarische Verfahren einzuspeisen, liegt ganz offensichtlich in der SPD: Die muss vor Abschluss der Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag alles vermeiden, was den Anschein erwecken könnte, eine große Koalition sei schon installiert.

Zu einem ebenfalls kritischen Ergebnis kommt ein Gutachten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf“, heißt es in der Untersuchung, über die zuerst die Zeitung „Die Welt“ berichtete. Die Regierung riskiere einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz und setze damit die rechtmäßige Beitragserhebung zum Jahresbeginn 2014 aufs Spiel. Es sei mit Klagen zu rechnen. Sollten diese vor Gericht Erfolg haben, „wären die zu viel gezahlten Rentenbeiträge zurückzuzahlen“. Es gehe um rund 14 Milliarden Euro.

Die von Union und SPD vereinbarte Verbesserung bei der Mütterrente wird rascher als geplant für höhere Beitragssätze sorgen. Darauf wies der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), Alexander Gunkel, hin. Die Mehrausgaben summierten sich bis 2018 auf rund 30 Milliarden Euro, womit die aktuellen Rücklagen aufgezehrt wären. „Mit allen Dämpfungswirkungen auf die Rentenanpassung würde der Beitragssatz der Rentenversicherung in den Folgejahren im Mittel um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte höher liegen als ohne Ausweitung der Kindererziehungszeiten“, sagte Gunkel.

Mit Blick auf die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wies DRV-Präsident Herbert Rische darauf hin, dass dieses Modell vor allem Versicherte mit vergleichsweise hohen Rentenansprüchen begünstige. Außerdem profitierten Männer davon deutlich stärker als Frauen.

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