Schutz vor Kostenfallen im Internet

Künftig müssen Kunden vor dem Vertragsabschluss deutlich sichtbar über Kosten und Laufzeit informiert werden.

Düsseldorf. Verbraucher sind künftig besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt. Der Bundesrat ließ am Freitag eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch passieren. Diese sieht vor, dass künftig erst eine gesonderte Schaltfläche wie „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt werden muss, um eine Online-Bestellung rechtlich bindend abzuschicken.

Damit sollen unseriöse Unternehmen gestoppt werden, die Nutzer mit vermeintlich kostenlosen Lockangeboten an sich binden, ohne dass sich die Kunden über versteckte Kosten im Klaren sind. Künftig müssen die Unternehmen den Kunden vor Vertragsabschluss auf alle Kosten und die Laufzeit hinweisen. Seit 2010 tappten in Deutschland 5,4 Millionen Nutzer in eine Kostenfalle.

Für Helga Zander-Hayat, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, ist die Gesetzesänderung der richtige Ansatz: „Wir hoffen, dem Problem den Garaus zu machen, wenn Verbraucher deutlich auf Zahlungspflichten hingewiesen werden.“

Bundesweit melden sich monatlich rund 22 000 Opfer bei den Verbraucherzentralen, berichtet Zander-Hayat, die als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundesrats sprach. Bis die Änderung im Sommer in Kraft tritt, empfiehlt die Juristin, solche Rechnungen nicht zu begleichen. Viele hätten sich bislang von Anwaltsschreiben einschüchtern lassen.

Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe für den Widerspruch an. Auch Rechnungen von Firmen mit Sitz im Ausland muss niemand bezahlen. „Diese Firmen unterliegen zwar nicht dem Gesetz, sie haben aber keine rechtliche Handhabe, ihre Forderungen durchzusetzen.“

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