Runder Tisch will mehr Rechte für Missbrauchsopfer

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern sexueller Gewalt stärken. Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche sollen von derzeit 3 auf 30 Jahre angehoben werden.

Dazu liegt mittlerweile ein Gesetzentwurf vor.

Auch wird angestrebt, dass Opfer in Ermittlungs- und Strafverfahren nicht mehrfach vernommen werden sollen. Dies sind Punkte aus dem am Mittwoch vorgelegten Zwischenbericht des Runden Tisches der Bundesregierung zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte aber, dass die Verlängerung der Fristen im Zivilrecht aus rechtlichen Gründen nur für künftige Fälle gelten könne. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte, sie können sich vorstellen, dass Täter freiwillig auf die Verjährung von Taten verzichteten. Sie regte dies auch in der Diskussion um die Fälle in der katholischen Kirche an. Viele der Taten, die im laufenden Jahr ans Licht kamen, liegen bereits Jahrzehnte zurück.

Skeptisch zeigte sich Leutheusser-Schnarrenberger nach wie vor hinsichtlich einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Dieses Thema soll im kommenden Jahr am Runden Tisch besprochen werden. Ebenso steht noch die Frage an, wie Opfer entschädigt werden könnten. Dazu soll die Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, Christine Bergmann (SPD), im nächsten Jahr Empfehlungen vorlegen.

Schröder will sich dafür einsetzen, dass die Beratungsstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs mehr Geld bekommen. „Natürlich ist es Aufgabe der Länder und Kommunen, diese Opferberatungsstellen zu finanzieren“, sagte sie. Dennoch werde natürlich auch auf den Runden Tisch geschaut. Nach der Vorstellung Schröders könnten sich die Beratungsstellen stärker in der Fortbildung von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe engagieren und deshalb mehr Geld bekommen.

Umstritten ist nach wie vor das Thema Anzeigepflicht von Fällen sexuellen Missbrauchs. Eine generelle Pflicht soll es im deutschen Strafrecht auch künftig nicht geben. Allerdings will der Runde Tisch Leitlinien erarbeiten, die Modell für Selbstverpflichtungen für Institutionen sein sollen. Der katholischen Kirche war vorgeworfen worden, Missbrauchsfälle vertuschen zu wollen.

Die Regierung hatte den Runden Tisch Anfang 2010 eingerichtet, nachdem immer mehr Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen Institutionen bekannt wurden. In dem Gremium, das bis Ende 2011 arbeiten soll, beraten Teilnehmer aus Politik, Kirche und Verbänden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
Endlich Tempo
Bund und Länder wollen „beschleunigen“Endlich Tempo
Zum Thema
Aus dem Ressort